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Mietspiegel Hilden

Einfacher Mietspiegel Hilden hat 54.859 Einwohner und gehört damit zu den Gemeinden, für die ein Mietspiegel zu erstellen ist (§ 558c Abs. 4 BGB).

ArtEinfacher Mietspiegel
BezeichnungEinfacher Mietspiegel 2026 der Stadt Hilden
HerausgeberStadt Hilden, Amt für Soziales und Wohnen (mit Haus- und Grundbesitzerverein Hilden und Mieterbund Rheinisch-Bergisches Land)
Gültig ab01.01.2026
Stichtag der Daten01.03.2025
Kostenkostenlos
Einwohner54.859 (Stand 31.12.2025)
Zuletzt geprüft28.09.2026

Einfacher Mietspiegel, gültig ab 1. Januar 2026, Auswertung per Regressionsanalyse; Online-Rechner verlinkt.

Quelle der Einstufung: www.hilden.de

Was das für eine Mieterhöhung bedeutet

Ein einfacher Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete, die von der zuständigen Behörde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter gemeinsam erstellt oder anerkannt wurde (§ 558c Abs. 1 BGB). Sie können ein Mieterhöhungsverlangen darauf stützen (§ 558a Abs. 2 Nr. 1 BGB); enthält er Spannen, genügt es, wenn die verlangte Miete innerhalb der Spanne liegt (§ 558a Abs. 4 Satz 1 BGB). Die gesetzliche Vermutung des qualifizierten Mietspiegels (§ 558d Abs. 3 BGB) gilt für ihn nicht.

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Wir verlinken nur auf die amtlichen Veröffentlichungen und übernehmen keine Tabellen. Maßgeblich ist der Mietspiegel beim Herausgeber. Die Angaben informieren allgemein und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall. Alle Mietspiegel

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