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Mietspiegel Heilbronn

Qualifizierter Mietspiegel Heilbronn hat 132.516 Einwohner und gehört damit zu den Gemeinden, für die ein Mietspiegel zu erstellen ist (§ 558c Abs. 4 BGB).

ArtQualifizierter Mietspiegel
BezeichnungMietspiegel 2026 für die Stadt Heilbronn
HerausgeberStadt Heilbronn, Stabsstelle Strategie und Stadtentwicklung
Gültig ab01.08.2026
Gültig bis31.07.2028
Kostenkostenlos
Einwohner132.516 (Stand 31.12.2025)
Zuletzt geprüft28.09.2026

Fortschreibung des Mietspiegels 2024 über den Verbraucherpreisindex; Neuerstellung per Stichprobe für Frühjahr 2028 vorgesehen. Gedruckte Broschüre liegt kostenfrei in den Bürgerämtern aus.

Quelle der Einstufung: www.heilbronn.de

Was das für eine Mieterhöhung bedeutet

Ein qualifizierter Mietspiegel ist nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der zuständigen Behörde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter anerkannt (§ 558d Abs. 1 BGB). Wird er alle zwei Jahre angepasst und nach vier Jahren neu erstellt, wird vermutet, dass seine Entgelte die ortsübliche Vergleichsmiete wiedergeben (§ 558d Abs. 2 und 3 BGB).

Enthält er Angaben für Ihre Wohnung, müssen Sie diese in einem Mieterhöhungsverlangen auch dann mitteilen, wenn Sie die Erhöhung anders begründen, etwa mit Vergleichswohnungen (§ 558a Abs. 3 BGB).

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Wir verlinken nur auf die amtlichen Veröffentlichungen und übernehmen keine Tabellen. Maßgeblich ist der Mietspiegel beim Herausgeber. Die Angaben informieren allgemein und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall. Alle Mietspiegel

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Porträt von Lotte Grundmann, KI-Assistentin

Lotte GrundmannKI-Assistentin des Eigentümer-Ratgebers

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