Eigentümer-Ratgeberpräsentiert von A1 Asset OneBeratung anfragen

Mietspiegel Brandenburg an der Havel

Qualifizierter Mietspiegel Brandenburg an der Havel hat 73.945 Einwohner und gehört damit zu den Gemeinden, für die ein Mietspiegel zu erstellen ist (§ 558c Abs. 4 BGB).

ArtQualifizierter Mietspiegel
BezeichnungMietspiegel 2026 der Stadt Brandenburg an der Havel
HerausgeberStadt Brandenburg an der Havel, Sachgebiet Statistik und Wahlen
Gültig ab30.06.2026
Gültig bis29.06.2028
Stichtag der Daten01.01.2026
Einwohner73.945 (Stand 31.12.2025)
Zuletzt geprüft28.09.2026

Am 03.06.2026 als qualifizierter Mietspiegel nach § 558d BGB beschlossen, von Vermieter- und Mieterseite anerkannt; gilt für Mehrfamilienhäuser ab drei Wohneinheiten. Online-Rechner der Stadt.

Quelle der Einstufung: www.stadt-brandenburg.de

Was das für eine Mieterhöhung bedeutet

Ein qualifizierter Mietspiegel ist nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der zuständigen Behörde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter anerkannt (§ 558d Abs. 1 BGB). Wird er alle zwei Jahre angepasst und nach vier Jahren neu erstellt, wird vermutet, dass seine Entgelte die ortsübliche Vergleichsmiete wiedergeben (§ 558d Abs. 2 und 3 BGB).

Enthält er Angaben für Ihre Wohnung, müssen Sie diese in einem Mieterhöhungsverlangen auch dann mitteilen, wenn Sie die Erhöhung anders begründen, etwa mit Vergleichswohnungen (§ 558a Abs. 3 BGB).

Passend dazu

Wir verlinken nur auf die amtlichen Veröffentlichungen und übernehmen keine Tabellen. Maßgeblich ist der Mietspiegel beim Herausgeber. Die Angaben informieren allgemein und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall. Alle Mietspiegel

Angebot von A1 Asset One

Persönliche Beratung für Ihre Immobilie

Unverbindlich, Rückmeldung so schnell wie möglich.

Porträt von Lotte Grundmann, KI-Assistentin

Lotte GrundmannKI-Assistentin des Eigentümer-Ratgebers

Beratung anfragenA1 Asset One anrufen: 030 31192101