Mietspiegel Brandenburg an der Havel
Qualifizierter Mietspiegel Brandenburg an der Havel hat 73.945 Einwohner und gehört damit zu den Gemeinden, für die ein Mietspiegel zu erstellen ist (§ 558c Abs. 4 BGB).
| Art | Qualifizierter Mietspiegel |
|---|---|
| Bezeichnung | Mietspiegel 2026 der Stadt Brandenburg an der Havel |
| Herausgeber | Stadt Brandenburg an der Havel, Sachgebiet Statistik und Wahlen |
| Gültig ab | 30.06.2026 |
| Gültig bis | 29.06.2028 |
| Stichtag der Daten | 01.01.2026 |
| Einwohner | 73.945 (Stand 31.12.2025) |
| Zuletzt geprüft | 28.09.2026 |
Am 03.06.2026 als qualifizierter Mietspiegel nach § 558d BGB beschlossen, von Vermieter- und Mieterseite anerkannt; gilt für Mehrfamilienhäuser ab drei Wohneinheiten. Online-Rechner der Stadt.
Zum amtlichen MietspiegelDownload oder Bestellung beim Herausgeber
Quelle der Einstufung: www.stadt-brandenburg.de
Was das für eine Mieterhöhung bedeutet
Ein qualifizierter Mietspiegel ist nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der zuständigen Behörde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter anerkannt (§ 558d Abs. 1 BGB). Wird er alle zwei Jahre angepasst und nach vier Jahren neu erstellt, wird vermutet, dass seine Entgelte die ortsübliche Vergleichsmiete wiedergeben (§ 558d Abs. 2 und 3 BGB).
Enthält er Angaben für Ihre Wohnung, müssen Sie diese in einem Mieterhöhungsverlangen auch dann mitteilen, wenn Sie die Erhöhung anders begründen, etwa mit Vergleichswohnungen (§ 558a Abs. 3 BGB).
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