Mietspiegel Paderborn
Qualifizierter Mietspiegel Paderborn hat 155.906 Einwohner und gehört damit zu den Gemeinden, für die ein Mietspiegel zu erstellen ist (§ 558c Abs. 4 BGB).
| Art | Qualifizierter Mietspiegel |
|---|---|
| Bezeichnung | Mietspiegel 2025 der Stadt Paderborn |
| Herausgeber | Stadt Paderborn, Amt für Vermessung und Geoinformation (anerkannt durch Mieterbund OWL und Haus- und Grundeigentümerverein Paderborn) |
| Gültig ab | 01.04.2025 |
| Kosten | kostenlos |
| Einwohner | 155.906 (Stand 31.12.2025) |
| Zuletzt geprüft | 28.09.2026 |
Indexbasierte Fortschreibung des qualifizierten Mietspiegels 2023, laut Dokumentation ebenfalls qualifiziert nach § 558d Abs. 1 BGB; gültig ab 01.04.2025. Online-Mietpreiskalkulator der Stadt.
Zum amtlichen MietspiegelDownload oder Bestellung beim Herausgeber
Quelle der Einstufung: www.paderborn.de
Was das für eine Mieterhöhung bedeutet
Ein qualifizierter Mietspiegel ist nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der zuständigen Behörde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter anerkannt (§ 558d Abs. 1 BGB). Wird er alle zwei Jahre angepasst und nach vier Jahren neu erstellt, wird vermutet, dass seine Entgelte die ortsübliche Vergleichsmiete wiedergeben (§ 558d Abs. 2 und 3 BGB).
Enthält er Angaben für Ihre Wohnung, müssen Sie diese in einem Mieterhöhungsverlangen auch dann mitteilen, wenn Sie die Erhöhung anders begründen, etwa mit Vergleichswohnungen (§ 558a Abs. 3 BGB).
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Wir verlinken nur auf die amtlichen Veröffentlichungen und übernehmen keine Tabellen. Maßgeblich ist der Mietspiegel beim Herausgeber. Die Angaben informieren allgemein und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall. Alle Mietspiegel
