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Mietspiegel Paderborn

Qualifizierter Mietspiegel Paderborn hat 155.906 Einwohner und gehört damit zu den Gemeinden, für die ein Mietspiegel zu erstellen ist (§ 558c Abs. 4 BGB).

ArtQualifizierter Mietspiegel
BezeichnungMietspiegel 2025 der Stadt Paderborn
HerausgeberStadt Paderborn, Amt für Vermessung und Geoinformation (anerkannt durch Mieterbund OWL und Haus- und Grundeigentümerverein Paderborn)
Gültig ab01.04.2025
Kostenkostenlos
Einwohner155.906 (Stand 31.12.2025)
Zuletzt geprüft28.09.2026

Indexbasierte Fortschreibung des qualifizierten Mietspiegels 2023, laut Dokumentation ebenfalls qualifiziert nach § 558d Abs. 1 BGB; gültig ab 01.04.2025. Online-Mietpreiskalkulator der Stadt.

Quelle der Einstufung: www.paderborn.de

Was das für eine Mieterhöhung bedeutet

Ein qualifizierter Mietspiegel ist nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der zuständigen Behörde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter anerkannt (§ 558d Abs. 1 BGB). Wird er alle zwei Jahre angepasst und nach vier Jahren neu erstellt, wird vermutet, dass seine Entgelte die ortsübliche Vergleichsmiete wiedergeben (§ 558d Abs. 2 und 3 BGB).

Enthält er Angaben für Ihre Wohnung, müssen Sie diese in einem Mieterhöhungsverlangen auch dann mitteilen, wenn Sie die Erhöhung anders begründen, etwa mit Vergleichswohnungen (§ 558a Abs. 3 BGB).

Passend dazu

Wir verlinken nur auf die amtlichen Veröffentlichungen und übernehmen keine Tabellen. Maßgeblich ist der Mietspiegel beim Herausgeber. Die Angaben informieren allgemein und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall. Alle Mietspiegel

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