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Mietspiegel Mainz

Qualifizierter Mietspiegel Mainz hat 223.888 Einwohner und gehört damit zu den Gemeinden, für die ein Mietspiegel zu erstellen ist (§ 558c Abs. 4 BGB).

ArtQualifizierter Mietspiegel
BezeichnungQualifizierter Mietspiegel Mainz 2025
HerausgeberLandeshauptstadt Mainz, Dezernat Soziales, Kinder, Jugend, Schule und Gesundheit (Amt für soziale Leistungen)
Gültig ab09.04.2025
Kostenkostenlos online; Papierform 3,50 Euro
Einwohner223.888 (Stand 31.12.2025)
Zuletzt geprüft28.09.2026

Indexfortschreibung (Verbraucherpreisindex) des neu erhobenen qualifizierten Mietspiegels 2023; Broschüre Stand 04/2025. Laut Broschüre ist der nächste qualifizierte Mietspiegel per Neuerhebung zu erstellen.

Quelle der Einstufung: www.mainz.de

Was das für eine Mieterhöhung bedeutet

Ein qualifizierter Mietspiegel ist nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der zuständigen Behörde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter anerkannt (§ 558d Abs. 1 BGB). Wird er alle zwei Jahre angepasst und nach vier Jahren neu erstellt, wird vermutet, dass seine Entgelte die ortsübliche Vergleichsmiete wiedergeben (§ 558d Abs. 2 und 3 BGB).

Enthält er Angaben für Ihre Wohnung, müssen Sie diese in einem Mieterhöhungsverlangen auch dann mitteilen, wenn Sie die Erhöhung anders begründen, etwa mit Vergleichswohnungen (§ 558a Abs. 3 BGB).

Passend dazu

Wir verlinken nur auf die amtlichen Veröffentlichungen und übernehmen keine Tabellen. Maßgeblich ist der Mietspiegel beim Herausgeber. Die Angaben informieren allgemein und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall. Alle Mietspiegel

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