Mietspiegel Mainz
Qualifizierter Mietspiegel Mainz hat 223.888 Einwohner und gehört damit zu den Gemeinden, für die ein Mietspiegel zu erstellen ist (§ 558c Abs. 4 BGB).
| Art | Qualifizierter Mietspiegel |
|---|---|
| Bezeichnung | Qualifizierter Mietspiegel Mainz 2025 |
| Herausgeber | Landeshauptstadt Mainz, Dezernat Soziales, Kinder, Jugend, Schule und Gesundheit (Amt für soziale Leistungen) |
| Gültig ab | 09.04.2025 |
| Kosten | kostenlos online; Papierform 3,50 Euro |
| Einwohner | 223.888 (Stand 31.12.2025) |
| Zuletzt geprüft | 28.09.2026 |
Indexfortschreibung (Verbraucherpreisindex) des neu erhobenen qualifizierten Mietspiegels 2023; Broschüre Stand 04/2025. Laut Broschüre ist der nächste qualifizierte Mietspiegel per Neuerhebung zu erstellen.
Zum amtlichen MietspiegelDownload oder Bestellung beim Herausgeber
Quelle der Einstufung: www.mainz.de
Was das für eine Mieterhöhung bedeutet
Ein qualifizierter Mietspiegel ist nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der zuständigen Behörde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter anerkannt (§ 558d Abs. 1 BGB). Wird er alle zwei Jahre angepasst und nach vier Jahren neu erstellt, wird vermutet, dass seine Entgelte die ortsübliche Vergleichsmiete wiedergeben (§ 558d Abs. 2 und 3 BGB).
Enthält er Angaben für Ihre Wohnung, müssen Sie diese in einem Mieterhöhungsverlangen auch dann mitteilen, wenn Sie die Erhöhung anders begründen, etwa mit Vergleichswohnungen (§ 558a Abs. 3 BGB).
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