Mietspiegel Magdeburg
Qualifizierter Mietspiegel Magdeburg hat 244.494 Einwohner und gehört damit zu den Gemeinden, für die ein Mietspiegel zu erstellen ist (§ 558c Abs. 4 BGB).
| Art | Qualifizierter Mietspiegel |
|---|---|
| Bezeichnung | Mietspiegel der Landeshauptstadt Magdeburg 2026 |
| Herausgeber | Landeshauptstadt Magdeburg, Amt für Statistik, Wahlen und Digitalisierung |
| Gültig ab | 31.01.2026 |
| Gültig bis | 30.01.2028 |
| Stichtag der Daten | 01.05.2023 |
| Kosten | Druckfassung 5 Euro Schutzgebühr |
| Einwohner | 244.494 (Stand 31.12.2025) |
| Zuletzt geprüft | 28.09.2026 |
Fortschreibung des ersten qualifizierten Mietspiegels 2024 per Verbraucherpreisindex (Anpassungsstichtag 01.05.2025, Datenerhebung 01.05.2023), vom Stadtrat am 04.12.2025 anerkannt. Gültig vom 31.01.2026 bis längstens 30.01.2028. Neuerhebung ab Mitte 2026 angekündigt, neuer Geltungszeitraum ab 01.04.2027 geplant.
Zum amtlichen MietspiegelDownload oder Bestellung beim Herausgeber
Quelle der Einstufung: www.magdeburg.de
Was das für eine Mieterhöhung bedeutet
Ein qualifizierter Mietspiegel ist nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der zuständigen Behörde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter anerkannt (§ 558d Abs. 1 BGB). Wird er alle zwei Jahre angepasst und nach vier Jahren neu erstellt, wird vermutet, dass seine Entgelte die ortsübliche Vergleichsmiete wiedergeben (§ 558d Abs. 2 und 3 BGB).
Enthält er Angaben für Ihre Wohnung, müssen Sie diese in einem Mieterhöhungsverlangen auch dann mitteilen, wenn Sie die Erhöhung anders begründen, etwa mit Vergleichswohnungen (§ 558a Abs. 3 BGB).
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- Einfacher oder qualifizierter Mietspiegel: Was das für Ihre Mieterhöhung bedeutet
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Wir verlinken nur auf die amtlichen Veröffentlichungen und übernehmen keine Tabellen. Maßgeblich ist der Mietspiegel beim Herausgeber. Die Angaben informieren allgemein und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall. Alle Mietspiegel
