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Mietspiegel Neuss

Einfacher Mietspiegel Neuss hat 153.767 Einwohner und gehört damit zu den Gemeinden, für die ein Mietspiegel zu erstellen ist (§ 558c Abs. 4 BGB).

ArtEinfacher Mietspiegel
BezeichnungMietspiegel Neuss 2026 (Stand 01.01.2026)
HerausgeberHaus-, Wohnungs- und Grundeigentümer-Verein Stadt und Kreis Neuss e. V. mit weiteren Beteiligten laut Dokumentation
KostenPDF kostenlos; gedruckt 3,00 Euro Schutzgebühr
Einwohner153.767 (Stand 31.12.2025)
Zuletzt geprüft28.09.2026

Einfacher Mietspiegel nach § 558c BGB (so in der Dokumentation), Stand 01.01.2026. Eine eigene Mietspiegelseite der Stadt Neuss wurde nicht gefunden; Angaben von der mitherausgebenden Eigentümervereinigung.

Quelle der Einstufung: www.hausundgrundneuss.de

Was das für eine Mieterhöhung bedeutet

Ein einfacher Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete, die von der zuständigen Behörde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter gemeinsam erstellt oder anerkannt wurde (§ 558c Abs. 1 BGB). Sie können ein Mieterhöhungsverlangen darauf stützen (§ 558a Abs. 2 Nr. 1 BGB); enthält er Spannen, genügt es, wenn die verlangte Miete innerhalb der Spanne liegt (§ 558a Abs. 4 Satz 1 BGB). Die gesetzliche Vermutung des qualifizierten Mietspiegels (§ 558d Abs. 3 BGB) gilt für ihn nicht.

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Wir verlinken nur auf die amtlichen Veröffentlichungen und übernehmen keine Tabellen. Maßgeblich ist der Mietspiegel beim Herausgeber. Die Angaben informieren allgemein und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall. Alle Mietspiegel

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