Mietspiegel Ludwigshafen am Rhein
Qualifizierter Mietspiegel Ludwigshafen am Rhein hat 177.355 Einwohner und gehört damit zu den Gemeinden, für die ein Mietspiegel zu erstellen ist (§ 558c Abs. 4 BGB).
| Art | Qualifizierter Mietspiegel |
|---|---|
| Bezeichnung | Mietspiegel 2025 der Stadt Ludwigshafen am Rhein |
| Herausgeber | Stadt Ludwigshafen am Rhein, Bereich Stadtentwicklung |
| Gültig ab | 01.08.2025 |
| Gültig bis | 31.07.2027 |
| Kosten | kostenlos als PDF; gedruckt 6 Euro beim Bürgerservice, per Post 8 Euro |
| Einwohner | 177.355 (Stand 31.12.2025) |
| Zuletzt geprüft | 28.09.2026 |
Fortschreibung per Verbraucherpreisindex des Mietspiegels 2023 (Erhebungsstand August 2022); am 30.06.2025 von den Interessenvertretern anerkannt. Online-Rechner verfügbar.
Zum amtlichen MietspiegelDownload oder Bestellung beim Herausgeber
Quelle der Einstufung: ludwigshafen.de
Was das für eine Mieterhöhung bedeutet
Ein qualifizierter Mietspiegel ist nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der zuständigen Behörde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter anerkannt (§ 558d Abs. 1 BGB). Wird er alle zwei Jahre angepasst und nach vier Jahren neu erstellt, wird vermutet, dass seine Entgelte die ortsübliche Vergleichsmiete wiedergeben (§ 558d Abs. 2 und 3 BGB).
Enthält er Angaben für Ihre Wohnung, müssen Sie diese in einem Mieterhöhungsverlangen auch dann mitteilen, wenn Sie die Erhöhung anders begründen, etwa mit Vergleichswohnungen (§ 558a Abs. 3 BGB).
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