Mietspiegel Leipzig
Qualifizierter Mietspiegel Leipzig hat 615.932 Einwohner und gehört damit zu den Gemeinden, für die ein Mietspiegel zu erstellen ist (§ 558c Abs. 4 BGB).
| Art | Qualifizierter Mietspiegel |
|---|---|
| Bezeichnung | Leipziger Mietspiegel 2025 – 2027 |
| Herausgeber | Stadt Leipzig, Sozialamt |
| Gültig ab | 01.07.2025 |
| Gültig bis | 30.06.2027 |
| Stichtag der Daten | 01.10.2024 |
| Kosten | PDF kostenfrei; Druckexemplar 5 Euro Schutzgebühr inkl. 7 % USt |
| Einwohner | 615.932 (Stand 31.12.2025) |
| Zuletzt geprüft | 28.09.2026 |
Vom Stadtrat am 25.06.2025 als qualifiziert anerkannt, erstmals auch von der Vermieterseite anerkannt (Vermutungswirkung nach § 558d Abs. 1 S. 3 BGB). Erhebung für den Mietspiegel 2027–2029 läuft.
Zum amtlichen MietspiegelDownload oder Bestellung beim Herausgeber
Quelle der Einstufung: www.leipzig.de
Was das für eine Mieterhöhung bedeutet
Ein qualifizierter Mietspiegel ist nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der zuständigen Behörde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter anerkannt (§ 558d Abs. 1 BGB). Wird er alle zwei Jahre angepasst und nach vier Jahren neu erstellt, wird vermutet, dass seine Entgelte die ortsübliche Vergleichsmiete wiedergeben (§ 558d Abs. 2 und 3 BGB).
Enthält er Angaben für Ihre Wohnung, müssen Sie diese in einem Mieterhöhungsverlangen auch dann mitteilen, wenn Sie die Erhöhung anders begründen, etwa mit Vergleichswohnungen (§ 558a Abs. 3 BGB).
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