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Mietspiegel Leipzig

Qualifizierter Mietspiegel Leipzig hat 615.932 Einwohner und gehört damit zu den Gemeinden, für die ein Mietspiegel zu erstellen ist (§ 558c Abs. 4 BGB).

ArtQualifizierter Mietspiegel
BezeichnungLeipziger Mietspiegel 2025 – 2027
HerausgeberStadt Leipzig, Sozialamt
Gültig ab01.07.2025
Gültig bis30.06.2027
Stichtag der Daten01.10.2024
KostenPDF kostenfrei; Druckexemplar 5 Euro Schutzgebühr inkl. 7 % USt
Einwohner615.932 (Stand 31.12.2025)
Zuletzt geprüft28.09.2026

Vom Stadtrat am 25.06.2025 als qualifiziert anerkannt, erstmals auch von der Vermieterseite anerkannt (Vermutungswirkung nach § 558d Abs. 1 S. 3 BGB). Erhebung für den Mietspiegel 2027–2029 läuft.

Quelle der Einstufung: www.leipzig.de

Was das für eine Mieterhöhung bedeutet

Ein qualifizierter Mietspiegel ist nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der zuständigen Behörde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter anerkannt (§ 558d Abs. 1 BGB). Wird er alle zwei Jahre angepasst und nach vier Jahren neu erstellt, wird vermutet, dass seine Entgelte die ortsübliche Vergleichsmiete wiedergeben (§ 558d Abs. 2 und 3 BGB).

Enthält er Angaben für Ihre Wohnung, müssen Sie diese in einem Mieterhöhungsverlangen auch dann mitteilen, wenn Sie die Erhöhung anders begründen, etwa mit Vergleichswohnungen (§ 558a Abs. 3 BGB).

Passend dazu

Wir verlinken nur auf die amtlichen Veröffentlichungen und übernehmen keine Tabellen. Maßgeblich ist der Mietspiegel beim Herausgeber. Die Angaben informieren allgemein und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall. Alle Mietspiegel

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