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Mieterhöhung in Leipzig: Wie viel Sie verlangen dürfen und wie Sie es begründen

Quellen und Rechtsstand geprüft am 27. September 2026von Redaktion des Eigentümer-Ratgebers

Kurz gesagt

In Leipzig dürfen Vermieter die Nettokaltmiete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete erhöhen, meist ermittelt mit dem qualifizierten Mietspiegel 2025–2027, in drei Jahren aber um höchstens 15 % (Verordnung bis 30.06.2027). Die Miete muss bei Wirkung seit 15 Monaten unverändert sein, das Verlangen braucht Textform, Begründung und die Mietspiegelwerte der Wohnung. Die Stadt führt den Mietspiegel bis 30.06.2027 als qualifiziert, Gerichtsentscheidungen zu ihm sind ihr nicht bekannt; ob er für Verlangen ab 01.10.2026 qualifiziert bleibt, ist offen.

Nächster Schritt: Persönlich beraten lassen

Die Miete Ihrer Leipziger Wohnung ist seit Jahren unverändert, und Sie wollen sie anheben? Zwei Grenzen bestimmen, wie weit das geht: die ortsübliche Vergleichsmiete laut Leipziger Mietspiegel 2025–2027 und die Kappungsgrenze von 15 % in drei Jahren. Ob die Erhöhung hält, entscheidet vor allem das Schreiben: Ohne wirksames Erhöhungsverlangen ist eine spätere Klage auf Zustimmung unzulässig (BGH, Urteil vom 13.11.2013, VIII ZR 413/12).

Dazu kommt ein Leipziger Sonderpunkt: Die Stadt schreibt den Mietspiegel zum Stichtag 1. Oktober 2026 fort, und ob er bis zum Erscheinen der Fortschreibung qualifiziert bleibt, ist rechtlich nicht geklärt. Diese Seite zeigt Rechnung, Schreiben, Fristen und die Stichtagsfrage Schritt für Schritt (Stand 27.09.2026). Die übrigen Regeln für Vermieter in der Stadt fasst der Leitfaden für Immobilieneigentümer in Leipzig zusammen.

Das Wichtigste auf einen Blick

Die Fristen und die Form kommen aus dem Bundesrecht, die 15 % aus der sächsischen Verordnung. Die bundesweiten Regeln im Einzelnen erklärt der Beitrag Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete.

Regel Leipzig Grundlage
Obergrenze ortsübliche Vergleichs­miete, meist laut Leipziger Miet­spiegel 2025–2027 § 558 Abs. 1 BGB
Kappungs­grenze höchstens 15 % in drei Jahren, Verordnung bis 30.06.2027 § 558 Abs. 3 BGB, Sächs­KappGrVO
Sperr­fristen Miete bei Wirkung seit 15 Monaten unverändert; Verlangen frühestens ein Jahr nach der letzten Erhöhung § 558 Abs. 1 BGB
Form Textform mit Begründung und den Angaben des qualifizierten Miet­spiegels für die Wohnung §§ 558a, 126b BGB
Zustimmung bis Ablauf des zweiten Kalender­monats nach Zugang § 558b Abs. 2 BGB
Neue Miete ab Beginn des dritten Kalender­monats nach Zugang § 558b Abs. 1 BGB
Klage innerhalb von drei weiteren Monaten § 558b Abs. 2 BGB
Nicht möglich bei Staffel- oder Index­miete §§ 557a, 557b BGB

Der Leipziger Mietspiegel 2025–2027 ist qualifiziert (§ 558d BGB): Stadtrat, Mieterverein und erstmals auch die Vermieterseite haben ihn anerkannt. Die Stadt führt ihn bis 30.06.2027 als qualifiziert, Gerichtsentscheidungen zu ihm sind ihr nicht bekannt. Für Wohnungen unter 20 m² oder über 200 m² gilt er nur als einfacher Mietspiegel (§ 558c BGB). Ob er ab dem 01.10.2026 bis zur Fortschreibung qualifiziert bleibt, ist offen (Abschnitt zum Stichtag).

Die 15 % gelten im ganzen Stadtgebiet, nicht im Umland wie Markkleeberg, Taucha oder Schkeuditz; dort sind es 20 %.

Welcher Weg zu mehr Miete zu Ihrem Vertrag passt

Das Gesetz lässt Mieterhöhungen nur auf bestimmten Wegen zu: „Im Übrigen kann der Vermieter Mieterhöhungen nur nach Maßgabe der §§ 558 bis 560 verlangen, soweit nicht eine Erhöhung durch Vereinbarung ausgeschlossen ist oder sich der Ausschluss aus den Umständen ergibt.“ (§ 557 Abs. 3 BGB). Welcher Weg für Sie offen ist, steht im Mietvertrag; worauf es dort ankommt, zeigt der Beitrag Was in den Mietvertrag gehört.

Weg Wann er greift Kappungs­grenze
Vergleichs­miete (§ 558) Normalfall ohne Staffel oder Index 15 % in drei Jahren
Staffel­miete (§ 557a) Beträge stehen im Vertrag; § 558 während der Laufzeit ausge­schlossen entfällt
Index­miete (§ 557b) Miete folgt dem Preis­index; § 558 ausge­schlossen entfällt
Moderni­sierung (§ 559) nach einer Moderni­sierung, eigene Regeln zählt nicht mit
Betriebs­kosten (§ 560) Verände­rungen der Betriebs­kosten, eigene Regeln zählt nicht mit

Wie Staffel-, Indexmiete und Modernisierungsumlage funktionieren, erklärt der Beitrag Staffelmiete, Indexmiete und Modernisierungsumlage. Laut Stadt Leipzig sind Erhöhungen wegen Modernisierung oder Betriebskosten von der Kappungsgrenze ausgeschlossen; bei der Sperrfrist von 15 Monaten zählen sie ebenfalls nicht mit (§ 558 Abs. 1 Satz 3 BGB). Zu den Betriebskosten gehört etwa die Grundsteuer in Leipzig. Wohnraum nur zum vorübergehenden Gebrauch ist von den §§ 557 bis 561 BGB ausgenommen (§ 549 Abs. 2 BGB).

Wie viel Sie verlangen dürfen: Vergleichsmiete und 15 %

Zwei Grenzen gelten nebeneinander, und die niedrigere entscheidet. So rechnen Sie:

  1. Vergleichsmiete ermitteln: mit dem qualifizierten Leipziger Mietspiegel (zur Frage ab 01.10.2026 siehe unten), aus Grundbetrag, Faktoren für Baualter, Ausstattung und Lage sowie dem Spannbereich. Die Rechnung Schritt für Schritt zeigt der Beitrag zum Leipziger Mietspiegel. Rechtlich bindend ist laut Stadt die Broschüre, das PDF des Online-Rechners ist eine Arbeitshilfe.
  2. Tatsächliche Wohnfläche ansetzen: Die Broschüre rechnet mit der Fläche laut Mietvertrag. Für die Mieterhöhung zählt nach dem BGH allein die tatsächliche Fläche, auch bei Abweichungen bis 10 %; ist sie größer, gilt trotzdem die Kappungsgrenze (Urteil vom 18.11.2015, VIII ZR 266/14).
  3. Kappungsgrenze rechnen: Miete von vor drei Jahren mal 1,15. Erhöhungen nach § 558 aus diesen drei Jahren zählen mit, Erhöhungen wegen Modernisierung oder Betriebskosten nicht (§ 558 Abs. 3 BGB).
  4. Den niedrigeren Wert nehmen: Er ist Ihre Obergrenze.
Fiktives Beispiel, 60 m² Monatliche Nettokaltmiete
seit drei Jahren unverändert: 6,00 €/m² 360 €
Vergleichs­miete laut Miet­spiegel: 7,20 €/m² 432 €
Kappungs­grenze: 6,90 €/m² 414 €
höchstens verlangbar 414 € (der niedrigere Wert)

Das Mieterhöhungsverlangen: was hineingehört

Das Verlangen ist dem Mieter „in Textform zu erklären und zu begründen“ (§ 558a Abs. 1 BGB). Gesetzlich vorgegeben sind Textform, Begründung und, wenn der qualifizierte Mietspiegel Angaben für die Wohnung enthält, diese Angaben (§ 558a Abs. 3 BGB); der Rest ist übliche Praxis.

  1. Absender und Mieter mit Anschrift der Wohnung; die Person des Erklärenden muss genannt sein (§ 126b BGB).
  2. Bisherige und neue Nettokaltmiete, in Euro und je m² tatsächlicher Fläche.
  3. Zeitpunkt der Erhöhung: Beginn des dritten Kalendermonats nach Zugang.
  4. Bitte um Zustimmung.
  5. Begründung mit dem Mietspiegel: die ermittelten Werte (Mittelwert und Spanne) mit den angesetzten Merkmalen wie Baujahr, Lage und Ausstattung. Welche Angaben beim Leipziger Mietspiegel genau genügen, ist durch keine veröffentlichte Gerichtsentscheidung geklärt. Beim Berliner Tabellenmietspiegel genügte das einschlägige Feld; beifügen müssen Sie einen allgemein zugänglichen Mietspiegel nicht (BGH, Urteil vom 12.12.2007, VIII ZR 11/07).
  6. Rechnung zur Kappungsgrenze, damit der Mieter die 15 % nachvollziehen kann.
  7. Zugang nachweisbar gestalten: Eine E-Mail genügt der Textform; ab dem Zugang laufen alle Fristen.

Formell reicht eine Miete innerhalb der Spanne (§ 558a Abs. 4 Satz 1 BGB). Die volle Spanne empfiehlt die Stadt erst ab drei zusätzlichen Merkmalen.

Der Stichtag 1. Oktober 2026: was er für Ihre Erhöhung bedeutet

Ein qualifizierter Mietspiegel ist im Abstand von zwei Jahren anzupassen; maßgeblich ist der Stichtag, zu dem die Daten erhoben wurden, und entsprechend die Veröffentlichung (§ 558d Abs. 2 BGB). Der Leipziger Mietspiegel beruht auf dem Erhebungsstichtag 01.10.2024. Die Fortschreibung erhebt die Mieten zum 01.10.2026 und soll ab 01.07.2027 gelten.

Verlangen geht zu Stadt und Stellung­nahme 2024 Strenge Auffassung (Kurz­gutachten 2024)
bis 30.09.2026 qualifiziert qualifiziert
ab 01.10.2026 bis zur Fort­schreibung qualifiziert, laut Stadt bis 30.06.2027 nur einfacher Miet­spiegel, Indiz
nach Erscheinen des Miet­spiegels 2027–2029 neuer Miet­spiegel neuer Miet­spiegel

Einen genauen letzten Tag nennen weder Gesetz noch Kurzgutachten; der 01.10.2026 markiert den Beginn der offenen Frage.

Eine Stellungnahme im Auftrag der Stadt (21.02.2024) stützt sich auf die Begründung des Regierungsentwurfs zur Mietspiegelreform, der damals noch drei statt zwei Jahre vorsah: Stichtag und Veröffentlichung seien getrennte Fristen, der Mietspiegel gelte ab dem Tag seiner Veröffentlichung zwei Jahre.

Ein Kurzgutachten im Auftrag der Stadt (02.04.2024) hält dagegen: „Ist ab dem 1.7.2022 eine der beiden Zweijahresfristen, also Abstand zwischen den Erhebungsstichtagen oder Abstand zwischen den Veröffentlichungsdaten, überschritten, so handelt es sich nicht mehr um einen qualifizierten Mietspiegel.“ Eine Gerichtsentscheidung zu dieser Frage für Leipzig ist nicht bekannt.

Was das praktisch heißt

  • Der Mietspiegel bleibt Begründungsmittel: § 558a Abs. 2 Nr. 1 BGB nennt einfache und qualifizierte Mietspiegel. Strittig ist nur, ob seine Werte ab dem Stichtag noch als Vergleichsmiete vermutet werden (§ 558d Abs. 3 BGB) und ob seine Angaben dann noch Pflicht im Schreiben sind (§ 558a Abs. 3 BGB).
  • Als einfacher Mietspiegel wäre er vor Gericht ein Indiz; ob es genügt, hängt von den Einwänden des Mieters ab (BGH, Urteil vom 16.06.2010, VIII ZR 99/09).
  • Werte trotzdem angeben: Die Mietspiegelangaben zu nennen, schadet nach keiner der beiden Auffassungen.
  • Zeitpunkt: Für die Vergleichsmiete zählt der Zugang des Verlangens (BGH, Urteil vom 28.04.2021, VIII ZR 22/20). Auf welchen Zeitpunkt es für die Vermutung ankommt, sagt diese Entscheidung nicht.

Die Frage ist in Leipzig nicht theoretisch: Bei den Mietspiegeln 2020 und 2022 war die Qualifizierung umstritten. Laut Kurzgutachten von 2024 sollen damals rund 500 Zustimmungsklagen aus Verlangen vom April 2023 beim Amtsgericht Leipzig anhängig gewesen sein (Angabe des Gutachtens, amtlich nicht bestätigt).

Zweites Begründungsmittel: Vergleichswohnungen oder Gutachten

Statt des Mietspiegels oder zusätzlich können Sie mit drei Vergleichswohnungen oder einem Gutachten begründen (§ 558a Abs. 2 BGB). Sinnvoll ist das vor allem, wo der Mietspiegel nicht passt: Unter 20 m² und über 200 m² gilt er nur als einfacher Mietspiegel, ohne Bad, Toilette, Küche, Heizung oder vom Vermieter gestellte Warmwasserversorgung ist er nicht anwendbar, in Nachbargemeinden möglicherweise auch nicht.

Mittel Was es leistet Grenzen
Drei Vergleichs­wohnungen macht das Verlangen nachvoll­ziehbar; die Wohnungen müssen nicht in allen Merkmalen gleich sein und dürfen aus dem eigenen Bestand stammen beweist die Vergleichs­miete nicht; der Mieter muss die Wohnungen ohne nennens­werte Schwierig­keiten finden können
Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sach­verständigen genügt, wenn es Tatsachen nennt und die Wohnung nachvoll­ziehbar in das örtliche Preis­gefüge einordnet; auch als Typen­gutachten ohne Besichtigung verursacht Kosten; ob die Miete stimmt, entscheidet im Streit das Gericht

Die Angabe von Vergleichswohnungen „dient nicht dem Nachweis der ortsüblichen Vergleichsmiete“, sondern soll den Mieter in die Lage versetzen, die Berechtigung „zumindest ansatzweise nachzuvollziehen“ (BGH, Beschluss vom 08.04.2014, VIII ZR 216/13). Deshalb ist an ihre Vergleichbarkeit ein großzügiger Maßstab anzulegen; sie ersetzen aber nicht die Vermutung des qualifizierten Mietspiegels.

Wohnungen aus dem eigenen Bestand sind zulässig, ebenso ein Typengutachten ohne Besichtigung der Wohnung (BGH, Urteil vom 19.05.2010, VIII ZR 122/09). Ein Gutachten muss die ortsübliche Vergleichsmiete nennen und die Wohnung in das örtliche Preisgefüge einordnen (BGH, Urteil vom 03.02.2016, VIII ZR 69/15).

Bezeichnen Sie die Wohnungen genau: Bei mehreren Wohnungen auf einem Geschoss reichen Adresse und Geschoss nicht, nennen Sie die Lage im Geschoss oder die Wohnungsnummer (BGH, Urteil vom 18.12.2002, VIII ZR 72/02). Preisgebundene Vergleichswohnungen machen das Verlangen nicht schon formell unwirksam (BGH, Urteil vom 18.12.2019, VIII ZR 236/18). Enthält der qualifizierte Mietspiegel Angaben für die Wohnung, gehören sie auch hier ins Schreiben (§ 558a Abs. 3 BGB).

Fristen nach dem Zugang: ein Beispiel mit Kalenderdaten

Alle Fristen rechnen ab dem Tag, an dem das Verlangen dem Mieter zugeht (§ 558b BGB). Ein Beispiel:

Schritt Datum
Verlangen geht zu 20.10.2026
Zustimmungsfrist endet (Ablauf des zweiten Kalender­monats) 31.12.2026
Neue Miete bei Zustimmung (Beginn des dritten Kalender­monats) 01.01.2027
Klage auf Zustimmung spätestens (drei weitere Monate) 31.03.2027

Was sonst gilt:

  1. Nachbesserung: „Ist der Klage ein Erhöhungsverlangen vorausgegangen, das den Anforderungen des § 558a nicht entspricht, so kann es der Vermieter im Rechtsstreit nachholen oder die Mängel des Erhöhungsverlangens beheben.“ Der Mieter bekommt dann erneut die Zustimmungsfrist (§ 558b Abs. 3 BGB).
  2. Sonderkündigung: Der Mieter kann bis zum Ablauf des zweiten Monats nach Zugang außerordentlich zum Ablauf des übernächsten Monats kündigen. „Kündigt der Mieter, so tritt die Mieterhöhung nicht ein.“ (§ 561 Abs. 1 BGB).
  3. Kein Gutachten vorab: Ein selbständiges Beweisverfahren, um die Vergleichsmiete vor der Klage feststellen zu lassen, ist grundsätzlich unzulässig; geklärt wird im Zustimmungsverfahren (BGH, Beschluss vom 15.07.2025, VIII ZB 69/24).

Notieren Sie das Zugangsdatum und tragen Sie Zustimmungs- und Klagefrist gleich in den Kalender ein.

Häufige Fehler bei Mieterhöhungen in Leipzig

  • 20 statt 15 %: Die Mietspiegel-Broschüre enthält einen allgemeinen Satz mit 20 %. Für Leipzig gelten bis 30.06.2027 höchstens 15 %.
  • Vertragliche statt tatsächliche Fläche: Maßgeblich ist die gemessene Wohnfläche (BGH, VIII ZR 266/14).
  • Mieter-Einbauten angesetzt: Nur Ausstattung, die der Vermieter gestellt hat, zählt im Mietspiegel.
  • Spanne ohne Merkmale ausgeschöpft: Ohne mindestens drei zusätzliche Merkmale empfiehlt die Stadt nur einen Teil der Spanne.
  • Mietspiegelangaben fehlen: Enthält der qualifizierte Mietspiegel Angaben für die Wohnung, gehören sie auch bei anderer Begründung ins Schreiben (§ 558a Abs. 3 BGB).
  • Zu früh verlangt: frühestens ein Jahr nach der letzten Erhöhung (§ 558 Abs. 1 BGB).
  • Umlandwohnung mit Leipziger Werten: Dort ist der Leipziger Mietspiegel laut Broschüre möglicherweise nicht anwendbar, und es gelten 20 %.
  • Angebotsmieten als Vergleich: Die Vergleichsmiete bildet sich aus vereinbarten oder geänderten Mieten der letzten sechs Jahre (§ 558 Abs. 2 BGB), nicht aus Inseraten.
  • Mietpreisbremse verwechselt: Die Mietpreisbremse begrenzt nur die Miete bei Vertragsbeginn, nicht die Erhöhung im laufenden Vertrag (BGH, Urteil vom 28.09.2022, VIII ZR 300/21). Was bei der Neuvermietung gilt und wie Mietpreisbremse und Kappungsgrenze in Leipzig zusammenspielen, zeigen eigene Beiträge.

Was ab dem 1. Juli 2027 gilt

Mit Ablauf des 30.06.2027 enden nach heutigem Stand die Sächsische Kappungsgrenzen-Verordnung und die Geltung des Mietspiegels 2025–2027 laut Stadt.

Frage Stand 27.09.2026
Neuer Miet­spiegel 2027–2029, soll ab 01.07.2027 gelten und veröffentlicht werden; Ziel der Stadt ist ein qualifizierter Mietspiegel
Befragung ab Herbst 2026, rund 6.200 Haushalte, Mieter und Vermieter
Kappungs­grenze danach offen; die Staatsregierung hat eine Entscheidung über weitere Maßnahmen „voraussichtlich im dritten Quartal 2026“ angekündigt, eine neue Verordnung ist noch nicht veröffentlicht
Ohne neue Verordnung 20 % in drei Jahren (§ 558 Abs. 3 Satz 1 BGB)

Achtung bei Verlangen ab April 2027: Geht ein Verlangen etwa am 20.04.2027 zu, wirkt es erst ab 01.07.2027, also nach dem Ende der Verordnung. Welche Kappungsgrenze und welcher Mietspiegel dann maßgeblich sind, lassen Sie vorher prüfen. Gibt es bei Abgabe des Verlangens keinen Mietspiegel, der die Fristen einhält, darf auch ein veralteter Mietspiegel verwendet werden (§ 558a Abs. 4 Satz 2 BGB).

Werden Sie als Vermieter zur Befragung angeschrieben, sind Sie auskunftspflichtig (Art. 238 § 2 EGBGB); wer nicht teilnimmt, riskiert ein Bußgeld „bis zu fünftausend Euro“ (Art. 238 § 4 Abs. 2 EGBGB). Fragen beantwortet die Hotline der Stadt unter 0341 123-2888.

Wann Sie sich beraten lassen sollten

Diese Seite erklärt die Rechtslage allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Lassen Sie Ihr Verlangen vor allem dann prüfen, wenn:

  1. es ab dem 01.10.2026 zugeht und der Mieter der Erhöhung voraussichtlich widerspricht,
  2. die Erhöhung erst nach dem 30.06.2027 wirken soll,
  3. über Merkmale, Wohnfläche oder die Einordnung in die Spanne Streit droht.

Anlaufstellen:

  • Für Vermieter: Haus & Grund Leipzig, Zimmerstraße 1, 04109 Leipzig, Tel. 0341 960-2648.
  • Für Vermieter und Mieter: ein Rechtsanwalt für Mietrecht, der den Einzelfall prüft.
  • Für Mieter: der Mieterverein Leipzig und die Informationsstelle des Leipziger Erwerbslosen Zentrums, Tel. 0341 42067-62.
  • Fragen zum Mietspiegel und zur Kappungsgrenze: Sozialamt der Stadt Leipzig, Sachgebiet Wohnen, Prager Straße 21, [email protected], Tel. 0341 123-3997.

Stimmt der Mieter nicht zu, läuft ab dem Ende der Zustimmungsfrist die Klagefrist von drei Monaten; planen Sie eine Beratung deshalb früh ein.

5 Fragen, kurz beantwortet

Häufige Fragen

Um wie viel darf ich die Miete in Leipzig erhöhen?

Bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete, die in der Regel der qualifizierte Leipziger Mietspiegel 2025–2027 ausweist (laut Stadt gültig bis 30. Juni 2027; zur Frage ab 1. Oktober 2026 siehe unten), innerhalb von drei Jahren aber höchstens um 15 % (Sächsische Kappungsgrenzen-Verordnung, gültig bis 30. Juni 2027). Erhöhungen wegen Modernisierung oder Betriebskosten zählen nicht mit.

Muss ich den Mietspiegel ins Schreiben aufnehmen, wenn ich mit Vergleichswohnungen begründe?

In aller Regel ja. Enthält ein qualifizierter Mietspiegel, der die Anpassungsfristen einhält, Angaben für die Wohnung, müssen diese im Verlangen stehen, auch bei einem anderen Begründungsmittel (§ 558a Abs. 3 BGB); darauf weist auch die Stadt Leipzig hin. Die Angaben zu nennen schadet auch dann nicht, wenn die Qualifizierung ab dem 1. Oktober 2026 bestritten wird.

Gilt der Leipziger Mietspiegel nach dem 1. Oktober 2026 noch?

Die Stadt nennt eine Geltung als qualifizierter Mietspiegel bis 30. Juni 2027 und schreibt ihn zum Stichtag 1. Oktober 2026 fort. Nach einer strengeren Auffassung ist er ab diesem Stichtag bis zum Erscheinen der Fortschreibung nur noch ein einfacher Mietspiegel ohne Vermutungswirkung. Gerichtlich ist das nicht geklärt, eine Gerichtsentscheidung zum Mietspiegel 2025–2027 ist nicht bekannt; als Begründungsmittel bleibt er nutzbar.

Reicht eine E-Mail für die Mieterhöhung?

Das Gesetz verlangt Textform (§ 558a Abs. 1 BGB): eine lesbare Erklärung mit Namen des Erklärenden auf einem dauerhaften Datenträger (§ 126b BGB). Wichtig ist, dass der Zugang nachweisbar ist, weil ab dem Zugang die Fristen laufen.

Was passiert, wenn der Mieter nicht zustimmt?

Er hat bis zum Ablauf des zweiten Kalendermonats nach Zugang Zeit. Danach kann der Vermieter innerhalb von drei weiteren Monaten auf Zustimmung klagen (§ 558b Abs. 2 BGB). Der Mieter kann stattdessen auch außerordentlich kündigen; dann tritt die Erhöhung nicht ein (§ 561 BGB).

Quellen

Redaktion des Eigentümer-Ratgebers, A1 Asset One Gruppe: Maklertätigkeit seit 2014, Hausverwaltung seit 2019

Die Redaktion gehört zur A1 Asset One Gruppe: Maklertätigkeit seit 2014, Hausverwaltung seit 2019, Geschäftsführung und Team mit langjähriger Erfahrung in der Immobilienbranche (u. a. Matti Biskup, Dipl.-Ing.). Jeder Beitrag stützt sich auf Gesetzestexte im Wortlaut, geprüfte Gerichtsentscheidungen und amtliche Quellen; Recherche und Prüfung laufen nach festen Regeln mit KI-Unterstützung. Quellen und Rechtsstand zuletzt geprüft am 27. September 2026. So arbeiten wir

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