Mietspiegel Rüsselsheim am Main
Qualifizierter Mietspiegel Rüsselsheim am Main hat 66.028 Einwohner und gehört damit zu den Gemeinden, für die ein Mietspiegel zu erstellen ist (§ 558c Abs. 4 BGB).
| Art | Qualifizierter Mietspiegel |
|---|---|
| Bezeichnung | Qualifizierter Mietpreisspiegel 2025 Stadt Rüsselsheim am Main |
| Herausgeber | Stadt Rüsselsheim am Main |
| Gültig ab | 01.07.2025 |
| Einwohner | 66.028 (Stand 31.12.2025) |
| Zuletzt geprüft | 28.09.2026 |
Stichprobenbasierte Fortschreibung des qualifizierten Mietspiegels 2023, in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Nauheim erstellt; anerkannt von Expertengruppe und Stadtverordnetenversammlung. Online-Rechner verfügbar.
Zum amtlichen MietspiegelDownload oder Bestellung beim Herausgeber
Quelle der Einstufung: www.ruesselsheim.de
Was das für eine Mieterhöhung bedeutet
Ein qualifizierter Mietspiegel ist nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der zuständigen Behörde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter anerkannt (§ 558d Abs. 1 BGB). Wird er alle zwei Jahre angepasst und nach vier Jahren neu erstellt, wird vermutet, dass seine Entgelte die ortsübliche Vergleichsmiete wiedergeben (§ 558d Abs. 2 und 3 BGB).
Enthält er Angaben für Ihre Wohnung, müssen Sie diese in einem Mieterhöhungsverlangen auch dann mitteilen, wenn Sie die Erhöhung anders begründen, etwa mit Vergleichswohnungen (§ 558a Abs. 3 BGB).
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Wir verlinken nur auf die amtlichen Veröffentlichungen und übernehmen keine Tabellen. Maßgeblich ist der Mietspiegel beim Herausgeber. Die Angaben informieren allgemein und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall. Alle Mietspiegel
