Mietspiegel Solingen
Einfacher Mietspiegel Solingen hat 164.621 Einwohner und gehört damit zu den Gemeinden, für die ein Mietspiegel zu erstellen ist (§ 558c Abs. 4 BGB).
| Art | Einfacher Mietspiegel |
|---|---|
| Bezeichnung | Mietspiegel für Solingen 2025 |
| Herausgeber | Mieterbund Rheinisch-Bergisches Land e. V., Haus- und Grundeigentümerverein Solingen e. V. und Haus- und Grundeigentümerverein Solingen-Ohligs e. V. |
| Kosten | kostenlos |
| Einwohner | 164.621 (Stand 31.12.2025) |
| Zuletzt geprüft | 28.09.2026 |
Laut Stadt Solingen ein einfacher Mietspiegel 2025, erstellt von Mieterbund und Haus- und Grundeigentümervereinen, kostenlos als PDF bei den Vereinen. Werte der Ausgabe 2025 identisch mit 2024, die Dokumentation 2024 gilt fort.
Zum amtlichen MietspiegelDownload oder Bestellung beim Herausgeber
Quelle der Einstufung: solingen.de
Was das für eine Mieterhöhung bedeutet
Ein einfacher Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete, die von der zuständigen Behörde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter gemeinsam erstellt oder anerkannt wurde (§ 558c Abs. 1 BGB). Sie können ein Mieterhöhungsverlangen darauf stützen (§ 558a Abs. 2 Nr. 1 BGB); enthält er Spannen, genügt es, wenn die verlangte Miete innerhalb der Spanne liegt (§ 558a Abs. 4 Satz 1 BGB). Die gesetzliche Vermutung des qualifizierten Mietspiegels (§ 558d Abs. 3 BGB) gilt für ihn nicht.
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