Mietspiegel Erlangen
Qualifizierter Mietspiegel Erlangen hat 116.450 Einwohner und gehört damit zu den Gemeinden, für die ein Mietspiegel zu erstellen ist (§ 558c Abs. 4 BGB).
| Art | Qualifizierter Mietspiegel |
|---|---|
| Bezeichnung | Erlanger Mietspiegel 2025–2027 |
| Herausgeber | Stadt Erlangen |
| Kosten | gedruckt 3 Euro Schutzgebühr zzgl. Porto; PDF und Online-Mietspiegel online |
| Einwohner | 116.450 (Stand 31.12.2025) |
| Zuletzt geprüft | 28.09.2026 |
Erschienen am 1. Oktober 2025; von Mieterverein, DMB Nürnberg, Haus- und Grundbesitzerverein Erlangen und Stadtrat als qualifiziert anerkannt. Aktualisierung turnusgemäß 2027, Veröffentlichung für 1. Oktober 2027 vorgesehen.
Zum amtlichen MietspiegelDownload oder Bestellung beim Herausgeber
Quelle der Einstufung: erlangen.de
Was das für eine Mieterhöhung bedeutet
Ein qualifizierter Mietspiegel ist nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der zuständigen Behörde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter anerkannt (§ 558d Abs. 1 BGB). Wird er alle zwei Jahre angepasst und nach vier Jahren neu erstellt, wird vermutet, dass seine Entgelte die ortsübliche Vergleichsmiete wiedergeben (§ 558d Abs. 2 und 3 BGB).
Enthält er Angaben für Ihre Wohnung, müssen Sie diese in einem Mieterhöhungsverlangen auch dann mitteilen, wenn Sie die Erhöhung anders begründen, etwa mit Vergleichswohnungen (§ 558a Abs. 3 BGB).
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