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Mietspiegel Erlangen

Qualifizierter Mietspiegel Erlangen hat 116.450 Einwohner und gehört damit zu den Gemeinden, für die ein Mietspiegel zu erstellen ist (§ 558c Abs. 4 BGB).

ArtQualifizierter Mietspiegel
BezeichnungErlanger Mietspiegel 2025–2027
HerausgeberStadt Erlangen
Kostengedruckt 3 Euro Schutzgebühr zzgl. Porto; PDF und Online-Mietspiegel online
Einwohner116.450 (Stand 31.12.2025)
Zuletzt geprüft28.09.2026

Erschienen am 1. Oktober 2025; von Mieterverein, DMB Nürnberg, Haus- und Grundbesitzerverein Erlangen und Stadtrat als qualifiziert anerkannt. Aktualisierung turnusgemäß 2027, Veröffentlichung für 1. Oktober 2027 vorgesehen.

Quelle der Einstufung: erlangen.de

Was das für eine Mieterhöhung bedeutet

Ein qualifizierter Mietspiegel ist nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der zuständigen Behörde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter anerkannt (§ 558d Abs. 1 BGB). Wird er alle zwei Jahre angepasst und nach vier Jahren neu erstellt, wird vermutet, dass seine Entgelte die ortsübliche Vergleichsmiete wiedergeben (§ 558d Abs. 2 und 3 BGB).

Enthält er Angaben für Ihre Wohnung, müssen Sie diese in einem Mieterhöhungsverlangen auch dann mitteilen, wenn Sie die Erhöhung anders begründen, etwa mit Vergleichswohnungen (§ 558a Abs. 3 BGB).

Passend dazu

Wir verlinken nur auf die amtlichen Veröffentlichungen und übernehmen keine Tabellen. Maßgeblich ist der Mietspiegel beim Herausgeber. Die Angaben informieren allgemein und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall. Alle Mietspiegel

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Porträt von Lotte Grundmann, KI-Assistentin

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