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Mietspiegel Wiesbaden

Einfacher Mietspiegel Wiesbaden hat 288.584 Einwohner und gehört damit zu den Gemeinden, für die ein Mietspiegel zu erstellen ist (§ 558c Abs. 4 BGB).

ArtEinfacher Mietspiegel
Bezeichnung14. Fortschreibung Mietspiegel für nicht preisgebundene Wohnungen im Gebiet der Landeshauptstadt Wiesbaden
HerausgeberLandeshauptstadt Wiesbaden mit Mieterbund Wiesbaden und Umgebung e.V. und Haus & Grund Wiesbaden e.V.
Gültig ab01.01.2025
Stichtag der Daten01.01.2025
Kosten3,00 Euro Gebühr (gedruckt beim Mieterbund Wiesbaden oder Haus & Grund Wiesbaden)
Einwohner288.584 (Stand 31.12.2025)
Zuletzt geprüft28.09.2026

Stadt und Dokument nennen ihn nicht qualifiziert; vom Arbeitskreis Mietspiegel und vom Magistrat (17.06.2025) anerkannt. Stand 01.01.2025.

Quelle der Einstufung: www.wiesbaden.de

Was das für eine Mieterhöhung bedeutet

Ein einfacher Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete, die von der zuständigen Behörde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter gemeinsam erstellt oder anerkannt wurde (§ 558c Abs. 1 BGB). Sie können ein Mieterhöhungsverlangen darauf stützen (§ 558a Abs. 2 Nr. 1 BGB); enthält er Spannen, genügt es, wenn die verlangte Miete innerhalb der Spanne liegt (§ 558a Abs. 4 Satz 1 BGB). Die gesetzliche Vermutung des qualifizierten Mietspiegels (§ 558d Abs. 3 BGB) gilt für ihn nicht.

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Wir verlinken nur auf die amtlichen Veröffentlichungen und übernehmen keine Tabellen. Maßgeblich ist der Mietspiegel beim Herausgeber. Die Angaben informieren allgemein und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall. Alle Mietspiegel

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