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Mietspiegel Halle (Saale)

Qualifizierter Mietspiegel Halle (Saale) hat 226.186 Einwohner und gehört damit zu den Gemeinden, für die ein Mietspiegel zu erstellen ist (§ 558c Abs. 4 BGB).

ArtQualifizierter Mietspiegel
BezeichnungMietspiegel Halle (Saale) 2026 - 2027
HerausgeberStadt Halle (Saale)
Gültig ab01.01.2026
Gültig bis31.12.2027
Kostenkostenlos
Einwohner226.186 (Stand 31.12.2025)
Zuletzt geprüft28.09.2026

Fortschreibung des Mietspiegels 2024 per Verbraucherpreisindex; vom Stadtrat am 17.12.2025 als qualifiziert anerkannt (Beschluss-Nr. VIII/2025/01531), zusätzlich von Mieter- und Vermieterverbänden. Druckexemplare kostenfrei im Ratshof und in der Scheibe A.

Quelle der Einstufung: halle.de

Was das für eine Mieterhöhung bedeutet

Ein qualifizierter Mietspiegel ist nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der zuständigen Behörde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter anerkannt (§ 558d Abs. 1 BGB). Wird er alle zwei Jahre angepasst und nach vier Jahren neu erstellt, wird vermutet, dass seine Entgelte die ortsübliche Vergleichsmiete wiedergeben (§ 558d Abs. 2 und 3 BGB).

Enthält er Angaben für Ihre Wohnung, müssen Sie diese in einem Mieterhöhungsverlangen auch dann mitteilen, wenn Sie die Erhöhung anders begründen, etwa mit Vergleichswohnungen (§ 558a Abs. 3 BGB).

Passend dazu

Wir verlinken nur auf die amtlichen Veröffentlichungen und übernehmen keine Tabellen. Maßgeblich ist der Mietspiegel beim Herausgeber. Die Angaben informieren allgemein und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall. Alle Mietspiegel

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