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Mietspiegel Detmold

Qualifizierter Mietspiegel Detmold hat 74.438 Einwohner und gehört damit zu den Gemeinden, für die ein Mietspiegel zu erstellen ist (§ 558c Abs. 4 BGB).

ArtQualifizierter Mietspiegel
BezeichnungMietspiegel 2025 der Stadt Detmold
HerausgeberStadt Detmold (Auswertung ALP Institut, anerkannt durch die Interessenvertretungen der Mieter und Vermieter)
Gültig ab04.04.2025
Kostenkostenlos
Einwohner74.438 (Stand 31.12.2025)
Zuletzt geprüft28.09.2026

Als qualifizierter Mietspiegel nach § 558d BGB anerkannt, gültig ab 04.04.2025.

Quelle der Einstufung: www.detmold.de

Was das für eine Mieterhöhung bedeutet

Ein qualifizierter Mietspiegel ist nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der zuständigen Behörde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter anerkannt (§ 558d Abs. 1 BGB). Wird er alle zwei Jahre angepasst und nach vier Jahren neu erstellt, wird vermutet, dass seine Entgelte die ortsübliche Vergleichsmiete wiedergeben (§ 558d Abs. 2 und 3 BGB).

Enthält er Angaben für Ihre Wohnung, müssen Sie diese in einem Mieterhöhungsverlangen auch dann mitteilen, wenn Sie die Erhöhung anders begründen, etwa mit Vergleichswohnungen (§ 558a Abs. 3 BGB).

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Wir verlinken nur auf die amtlichen Veröffentlichungen und übernehmen keine Tabellen. Maßgeblich ist der Mietspiegel beim Herausgeber. Die Angaben informieren allgemein und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall. Alle Mietspiegel

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