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Mietspiegel Offenbach am Main

Einfacher Mietspiegel Offenbach am Main hat 133.195 Einwohner und gehört damit zu den Gemeinden, für die ein Mietspiegel zu erstellen ist (§ 558c Abs. 4 BGB).

ArtEinfacher Mietspiegel
BezeichnungMietspiegel für das Stadtgebiet von Offenbach am Main, Stand 01.01.2026
HerausgeberMieterbund Offenbach e.V., Haus & Grund Offenbach/Main und Magistrat der Stadt Offenbach am Main (Wohnungsamt)
Gültig ab01.01.2026
Einwohner133.195 (Stand 31.12.2025)
Zuletzt geprüft28.09.2026

Laut Dokument einfacher Mietspiegel nach § 558c BGB, Fortschreibung des Mietspiegels vom 01.01.2024; gilt, bis ein neuer Mietspiegel veröffentlicht wird. Online-Rechner verfügbar.

Quelle der Einstufung: www.offenbach.de

Was das für eine Mieterhöhung bedeutet

Ein einfacher Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete, die von der zuständigen Behörde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter gemeinsam erstellt oder anerkannt wurde (§ 558c Abs. 1 BGB). Sie können ein Mieterhöhungsverlangen darauf stützen (§ 558a Abs. 2 Nr. 1 BGB); enthält er Spannen, genügt es, wenn die verlangte Miete innerhalb der Spanne liegt (§ 558a Abs. 4 Satz 1 BGB). Die gesetzliche Vermutung des qualifizierten Mietspiegels (§ 558d Abs. 3 BGB) gilt für ihn nicht.

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Wir verlinken nur auf die amtlichen Veröffentlichungen und übernehmen keine Tabellen. Maßgeblich ist der Mietspiegel beim Herausgeber. Die Angaben informieren allgemein und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall. Alle Mietspiegel

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