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Mietspiegel Remscheid

Qualifizierter Mietspiegel Remscheid hat 113.333 Einwohner und gehört damit zu den Gemeinden, für die ein Mietspiegel zu erstellen ist (§ 558c Abs. 4 BGB).

ArtQualifizierter Mietspiegel
BezeichnungQualifizierter Mietspiegel 2024 für die Stadt Remscheid
HerausgeberStadt Remscheid (Projektleitung Fachdienst Soziales und Wohnen); wissenschaftliche Bearbeitung DOMUS Consult Wirtschaftsberatungsgesellschaft mbH
Gültig ab01.02.2025
Stichtag der Daten01.06.2024
Kostenkostenlos
Einwohner113.333 (Stand 31.12.2025)
Zuletzt geprüft29.09.2026

Qualifizierter Mietspiegel nach § 558d BGB, vom Arbeitskreis am 16.12.2024 einstimmig anerkannt, in Kraft seit 01.02.2025 (ersetzt den Mietspiegel 2022). Erhebungsstichtag 01.06.2024 laut Methodenbericht. Ein Enddatum nennt die Stadt nicht. Online-Rechner und Methodenbericht auf der Stadtseite.

Quelle der Einstufung: www.remscheid.de

Was das für eine Mieterhöhung bedeutet

Ein qualifizierter Mietspiegel ist nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der zuständigen Behörde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter anerkannt (§ 558d Abs. 1 BGB). Wird er alle zwei Jahre angepasst und nach vier Jahren neu erstellt, wird vermutet, dass seine Entgelte die ortsübliche Vergleichsmiete wiedergeben (§ 558d Abs. 2 und 3 BGB).

Enthält er Angaben für Ihre Wohnung, müssen Sie diese in einem Mieterhöhungsverlangen auch dann mitteilen, wenn Sie die Erhöhung anders begründen, etwa mit Vergleichswohnungen (§ 558a Abs. 3 BGB).

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Wir verlinken nur auf die amtlichen Veröffentlichungen und übernehmen keine Tabellen. Maßgeblich ist der Mietspiegel beim Herausgeber. Die Angaben informieren allgemein und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall. Alle Mietspiegel

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