Mietspiegel Dessau-Roßlau
Qualifizierter Mietspiegel Dessau-Roßlau hat 75.035 Einwohner und gehört damit zu den Gemeinden, für die ein Mietspiegel zu erstellen ist (§ 558c Abs. 4 BGB).
| Art | Qualifizierter Mietspiegel |
|---|---|
| Bezeichnung | Qualifizierter Mietspiegel Dessau-Roßlau 2026 (Fortschreibung) |
| Herausgeber | Stadt Dessau-Roßlau |
| Stichtag der Daten | 01.09.2025 |
| Kosten | kostenlos |
| Einwohner | 75.035 (Stand 31.12.2025) |
| Zuletzt geprüft | 28.09.2026 |
Fortschreibung des qualifizierten Mietspiegels 2024 (Erhebungsstichtag 01.09.2023), Tabellenstichtag 01.09.2025; erstellt von FUB IGES. Ein Gültigkeitszeitraum ist weder auf der Seite noch in der Broschüre angegeben.
Zum amtlichen MietspiegelDownload oder Bestellung beim Herausgeber
Quelle der Einstufung: verwaltung.dessau-rosslau.de
Was das für eine Mieterhöhung bedeutet
Ein qualifizierter Mietspiegel ist nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der zuständigen Behörde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter anerkannt (§ 558d Abs. 1 BGB). Wird er alle zwei Jahre angepasst und nach vier Jahren neu erstellt, wird vermutet, dass seine Entgelte die ortsübliche Vergleichsmiete wiedergeben (§ 558d Abs. 2 und 3 BGB).
Enthält er Angaben für Ihre Wohnung, müssen Sie diese in einem Mieterhöhungsverlangen auch dann mitteilen, wenn Sie die Erhöhung anders begründen, etwa mit Vergleichswohnungen (§ 558a Abs. 3 BGB).
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