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Mietspiegel Bayreuth

Qualifizierter Mietspiegel Bayreuth hat 72.919 Einwohner und gehört damit zu den Gemeinden, für die ein Mietspiegel zu erstellen ist (§ 558c Abs. 4 BGB).

ArtQualifizierter Mietspiegel
BezeichnungQualifizierter Mietspiegel 2026 der Stadt Bayreuth
HerausgeberStadt Bayreuth
Gültig ab01.05.2026
Gültig bis30.04.2028
Stichtag der Daten01.09.2025
Kostengedruckt 3 Euro Schutzgebühr; PDF online
Einwohner72.919 (Stand 31.12.2025)
Zuletzt geprüft28.09.2026

Neuerstellung durch ALP Institut, vom Stadtrat am 25.03.2026 anerkannt; ersetzt den Mietspiegel 2024.

Quelle der Einstufung: www.bayreuth.de

Was das für eine Mieterhöhung bedeutet

Ein qualifizierter Mietspiegel ist nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der zuständigen Behörde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter anerkannt (§ 558d Abs. 1 BGB). Wird er alle zwei Jahre angepasst und nach vier Jahren neu erstellt, wird vermutet, dass seine Entgelte die ortsübliche Vergleichsmiete wiedergeben (§ 558d Abs. 2 und 3 BGB).

Enthält er Angaben für Ihre Wohnung, müssen Sie diese in einem Mieterhöhungsverlangen auch dann mitteilen, wenn Sie die Erhöhung anders begründen, etwa mit Vergleichswohnungen (§ 558a Abs. 3 BGB).

Passend dazu

Wir verlinken nur auf die amtlichen Veröffentlichungen und übernehmen keine Tabellen. Maßgeblich ist der Mietspiegel beim Herausgeber. Die Angaben informieren allgemein und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall. Alle Mietspiegel

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Porträt von Lotte Grundmann, KI-Assistentin

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