Mietspiegel Bocholt
Qualifizierter Mietspiegel Bocholt hat 73.048 Einwohner und gehört damit zu den Gemeinden, für die ein Mietspiegel zu erstellen ist (§ 558c Abs. 4 BGB).
| Art | Qualifizierter Mietspiegel |
|---|---|
| Bezeichnung | Qualifizierter Mietspiegel Stadt Bocholt 2026 |
| Herausgeber | Stadt Bocholt / Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Bocholt |
| Gültig ab | 01.01.2026 |
| Stichtag der Daten | 01.05.2025 |
| Kosten | kostenlos |
| Einwohner | 73.048 (Stand 31.12.2025) |
| Zuletzt geprüft | 28.09.2026 |
Qualifiziert nach § 558d Abs. 1 BGB, zwei Jahre ab 01.01.2026 gültig, Erhebungsstand 1. Mai 2025. Bocholt hat seit 2018 einen qualifizierten Mietspiegel.
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Quelle der Einstufung: www.gars.nrw
Was das für eine Mieterhöhung bedeutet
Ein qualifizierter Mietspiegel ist nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der zuständigen Behörde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter anerkannt (§ 558d Abs. 1 BGB). Wird er alle zwei Jahre angepasst und nach vier Jahren neu erstellt, wird vermutet, dass seine Entgelte die ortsübliche Vergleichsmiete wiedergeben (§ 558d Abs. 2 und 3 BGB).
Enthält er Angaben für Ihre Wohnung, müssen Sie diese in einem Mieterhöhungsverlangen auch dann mitteilen, wenn Sie die Erhöhung anders begründen, etwa mit Vergleichswohnungen (§ 558a Abs. 3 BGB).
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