Mietspiegel Lippstadt
Einfacher Mietspiegel Lippstadt hat 68.383 Einwohner und gehört damit zu den Gemeinden, für die ein Mietspiegel zu erstellen ist (§ 558c Abs. 4 BGB).
| Art | Einfacher Mietspiegel |
|---|---|
| Bezeichnung | Mietspiegel 2025 für freifinanzierte Wohnungen (Lippstadt) |
| Herausgeber | Stadt Lippstadt (Bewertungsstelle) mit Mieterbund Ostwestfalen-Lippe e. V. und Haus- und Grund Lippstadt e. V. |
| Gültig ab | 01.01.2025 |
| Kosten | PDF kostenlos; gedruckt in der Bürgerberatung im Stadthaus erhältlich (Preis nicht angegeben) |
| Einwohner | 68.383 (Stand 31.12.2025) |
| Zuletzt geprüft | 29.09.2026 |
Laut Mietspiegel „als einfacher Mietspiegel beraten und beschlossen“ von Mieterbund OWL, Haus und Grund Lippstadt und Stadt Lippstadt; gültig ab 01.01.2025, online seit 19.05.2025. Datenbasis 3.651 Datensätze vom 01.01.2019 bis 31.12.2024. Auch in Anröchte, Erwitte, Geseke und Rüthen mit Abschlägen anwendbar. lippstadt.de ist nur über IPv6 erreichbar; Seite und PDF über einen Abrufdienst gelesen.
Zum amtlichen MietspiegelDownload oder Bestellung beim Herausgeber
Quelle der Einstufung: www.lippstadt.de
Was das für eine Mieterhöhung bedeutet
Ein einfacher Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete, die von der zuständigen Behörde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter gemeinsam erstellt oder anerkannt wurde (§ 558c Abs. 1 BGB). Sie können ein Mieterhöhungsverlangen darauf stützen (§ 558a Abs. 2 Nr. 1 BGB); enthält er Spannen, genügt es, wenn die verlangte Miete innerhalb der Spanne liegt (§ 558a Abs. 4 Satz 1 BGB). Die gesetzliche Vermutung des qualifizierten Mietspiegels (§ 558d Abs. 3 BGB) gilt für ihn nicht.
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