Mietspiegel Dortmund
Qualifizierter Mietspiegel Dortmund hat 600.880 Einwohner und gehört damit zu den Gemeinden, für die ein Mietspiegel zu erstellen ist (§ 558c Abs. 4 BGB).
| Art | Qualifizierter Mietspiegel |
|---|---|
| Bezeichnung | Dortmunder Mietspiegel 2025/2026 |
| Herausgeber | Stadt Dortmund, Amt für Wohnen (mit Arbeitskreis Mietspiegel, begleitet von InWIS) |
| Gültig bis | 31.12.2026 |
| Kosten | kostenlos |
| Einwohner | 600.880 (Stand 31.12.2025) |
| Zuletzt geprüft | 28.09.2026 |
Qualifizierter Mietspiegel nach § 558d BGB, als Fortschreibung veröffentlicht in den Dortmunder Bekanntmachungen vom 20.12.2024, Laufzeit bis 31.12.2026. Nachfolger ist zu erwarten.
Zum amtlichen MietspiegelDownload oder Bestellung beim Herausgeber
Quelle der Einstufung: www.dortmund.de
Was das für eine Mieterhöhung bedeutet
Ein qualifizierter Mietspiegel ist nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der zuständigen Behörde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter anerkannt (§ 558d Abs. 1 BGB). Wird er alle zwei Jahre angepasst und nach vier Jahren neu erstellt, wird vermutet, dass seine Entgelte die ortsübliche Vergleichsmiete wiedergeben (§ 558d Abs. 2 und 3 BGB).
Enthält er Angaben für Ihre Wohnung, müssen Sie diese in einem Mieterhöhungsverlangen auch dann mitteilen, wenn Sie die Erhöhung anders begründen, etwa mit Vergleichswohnungen (§ 558a Abs. 3 BGB).
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