Mietspiegel Cottbus/Chóśebuz
Qualifizierter Mietspiegel Cottbus/Chóśebuz hat 95.140 Einwohner und gehört damit zu den Gemeinden, für die ein Mietspiegel zu erstellen ist (§ 558c Abs. 4 BGB).
| Art | Qualifizierter Mietspiegel |
|---|---|
| Bezeichnung | Mietspiegel 2024 der kreisfreien Stadt Cottbus/Chóśebuz |
| Herausgeber | Stadt Cottbus/Chóśebuz, Fachbereich Bürgerservice |
| Stichtag der Daten | 01.03.2024 |
| Einwohner | 95.140 (Stand 31.12.2025) |
| Zuletzt geprüft | 28.09.2026 |
Qualifizierter Mietspiegel 2024 (neu erstellt), in Kraft mit Bekanntmachung im Amtsblatt, Datum nicht angegeben. Der Mietspiegel 2026 wird erstellt: Datenerhebung endete am 31.05.2026, Veröffentlichung voraussichtlich Ende 2026.
Zum amtlichen MietspiegelDownload oder Bestellung beim Herausgeber
Quelle der Einstufung: cottbus.de
Was das für eine Mieterhöhung bedeutet
Ein qualifizierter Mietspiegel ist nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der zuständigen Behörde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter anerkannt (§ 558d Abs. 1 BGB). Wird er alle zwei Jahre angepasst und nach vier Jahren neu erstellt, wird vermutet, dass seine Entgelte die ortsübliche Vergleichsmiete wiedergeben (§ 558d Abs. 2 und 3 BGB).
Enthält er Angaben für Ihre Wohnung, müssen Sie diese in einem Mieterhöhungsverlangen auch dann mitteilen, wenn Sie die Erhöhung anders begründen, etwa mit Vergleichswohnungen (§ 558a Abs. 3 BGB).
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