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Mietspiegel Schwäbisch Gmünd

Qualifizierter Mietspiegel Schwäbisch Gmünd hat 63.930 Einwohner und gehört damit zu den Gemeinden, für die ein Mietspiegel zu erstellen ist (§ 558c Abs. 4 BGB).

ArtQualifizierter Mietspiegel
BezeichnungGemeinsamer qualifizierter Mietspiegel 2024–2026 (Schwäbisch Gmünd und Umlandgemeinden)
HerausgeberStadt Schwäbisch Gmünd mit beteiligten Städten und Gemeinden
Gültig ab01.07.2024
Einwohner63.930 (Stand 31.12.2025)
Zuletzt geprüft28.09.2026

Gemeinsamer Mietspiegel mit Umlandgemeinden; trat rückwirkend zum 1. Juli 2024 mit zwei Jahren Gültigkeit in Kraft, die zweijährige Frist ist damit seit Juli 2026 abgelaufen. Neuerstellung des gemeinsamen qualifizierten Mietspiegels 2026-2028 läuft (Befragung ab 23. Juli 2026, u. a. mit Lorch, Mutlangen, Waldstetten, VG Rosenstein und Leintal-Frickenhofer Höhe).

Quelle der Einstufung: www.schwaebisch-gmuend.de

Was das für eine Mieterhöhung bedeutet

Ein qualifizierter Mietspiegel ist nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der zuständigen Behörde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter anerkannt (§ 558d Abs. 1 BGB). Wird er alle zwei Jahre angepasst und nach vier Jahren neu erstellt, wird vermutet, dass seine Entgelte die ortsübliche Vergleichsmiete wiedergeben (§ 558d Abs. 2 und 3 BGB).

Enthält er Angaben für Ihre Wohnung, müssen Sie diese in einem Mieterhöhungsverlangen auch dann mitteilen, wenn Sie die Erhöhung anders begründen, etwa mit Vergleichswohnungen (§ 558a Abs. 3 BGB).

Passend dazu

Wir verlinken nur auf die amtlichen Veröffentlichungen und übernehmen keine Tabellen. Maßgeblich ist der Mietspiegel beim Herausgeber. Die Angaben informieren allgemein und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall. Alle Mietspiegel

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Lotte GrundmannKI-Assistentin des Eigentümer-Ratgebers

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