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Mietspiegel Mülheim an der Ruhr

Qualifizierter Mietspiegel Mülheim an der Ruhr hat 171.674 Einwohner und gehört damit zu den Gemeinden, für die ein Mietspiegel zu erstellen ist (§ 558c Abs. 4 BGB).

ArtQualifizierter Mietspiegel
BezeichnungMülheimer Mietspiegel 2026
HerausgeberArbeitskreis Mülheimer Mietspiegel / Stadt Mülheim an der Ruhr (Gutachterausschuss)
Gültig ab01.01.2026
Gültig bis31.12.2027
Kostenkostenlos
Einwohner171.674 (Stand 31.12.2025)
Zuletzt geprüft28.09.2026

Fortschreibung des qualifizierten Mietspiegels 2024 per Verbraucherpreisindex (Neitzel Consultants), bleibt qualifiziert; ersetzt den Mietspiegel 2024.

Quelle der Einstufung: www.gars.nrw

Was das für eine Mieterhöhung bedeutet

Ein qualifizierter Mietspiegel ist nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der zuständigen Behörde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter anerkannt (§ 558d Abs. 1 BGB). Wird er alle zwei Jahre angepasst und nach vier Jahren neu erstellt, wird vermutet, dass seine Entgelte die ortsübliche Vergleichsmiete wiedergeben (§ 558d Abs. 2 und 3 BGB).

Enthält er Angaben für Ihre Wohnung, müssen Sie diese in einem Mieterhöhungsverlangen auch dann mitteilen, wenn Sie die Erhöhung anders begründen, etwa mit Vergleichswohnungen (§ 558a Abs. 3 BGB).

Passend dazu

Wir verlinken nur auf die amtlichen Veröffentlichungen und übernehmen keine Tabellen. Maßgeblich ist der Mietspiegel beim Herausgeber. Die Angaben informieren allgemein und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall. Alle Mietspiegel

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Porträt von Lotte Grundmann, KI-Assistentin

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