Mietspiegel Mülheim an der Ruhr
Qualifizierter Mietspiegel Mülheim an der Ruhr hat 171.674 Einwohner und gehört damit zu den Gemeinden, für die ein Mietspiegel zu erstellen ist (§ 558c Abs. 4 BGB).
| Art | Qualifizierter Mietspiegel |
|---|---|
| Bezeichnung | Mülheimer Mietspiegel 2026 |
| Herausgeber | Arbeitskreis Mülheimer Mietspiegel / Stadt Mülheim an der Ruhr (Gutachterausschuss) |
| Gültig ab | 01.01.2026 |
| Gültig bis | 31.12.2027 |
| Kosten | kostenlos |
| Einwohner | 171.674 (Stand 31.12.2025) |
| Zuletzt geprüft | 28.09.2026 |
Fortschreibung des qualifizierten Mietspiegels 2024 per Verbraucherpreisindex (Neitzel Consultants), bleibt qualifiziert; ersetzt den Mietspiegel 2024.
Zum amtlichen MietspiegelDownload oder Bestellung beim Herausgeber
Quelle der Einstufung: www.gars.nrw
Was das für eine Mieterhöhung bedeutet
Ein qualifizierter Mietspiegel ist nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der zuständigen Behörde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter anerkannt (§ 558d Abs. 1 BGB). Wird er alle zwei Jahre angepasst und nach vier Jahren neu erstellt, wird vermutet, dass seine Entgelte die ortsübliche Vergleichsmiete wiedergeben (§ 558d Abs. 2 und 3 BGB).
Enthält er Angaben für Ihre Wohnung, müssen Sie diese in einem Mieterhöhungsverlangen auch dann mitteilen, wenn Sie die Erhöhung anders begründen, etwa mit Vergleichswohnungen (§ 558a Abs. 3 BGB).
Passend dazu
- Einfacher oder qualifizierter Mietspiegel: Was das für Ihre Mieterhöhung bedeutet
- Mieterhöhung auf die Vergleichsmiete: Wann, wie viel und welche Begründung trägt
- Ortsübliche Vergleichsmiete: So bestimmen Vermieter die Obergrenze ihrer Miete
Wir verlinken nur auf die amtlichen Veröffentlichungen und übernehmen keine Tabellen. Maßgeblich ist der Mietspiegel beim Herausgeber. Die Angaben informieren allgemein und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall. Alle Mietspiegel
