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Mietspiegel Marburg

Qualifizierter Mietspiegel Marburg hat 73.571 Einwohner und gehört damit zu den Gemeinden, für die ein Mietspiegel zu erstellen ist (§ 558c Abs. 4 BGB).

ArtQualifizierter Mietspiegel
BezeichnungQualifizierter Mietspiegel 2026 für die Universitätsstadt Marburg (Anpassung des qualifizierten Mietspiegels 2024)
HerausgeberUniversitätsstadt Marburg; Datenanalyse ALP Institut für Wohnen und Stadtentwicklung GmbH
Gültig ab16.09.2026
Stichtag der Daten01.01.2024
Kostenkostenlos
Einwohner73.571 (Stand 31.12.2025)
Zuletzt geprüft29.09.2026

Anpassung des ersten qualifizierten Mietspiegels 2024 nach § 558d Abs. 2 BGB per Verbraucherpreisindex, gültig ab 16.09.2026; als qualifiziert anerkannt durch die Mieter- und Vermietervertretungen. Befragungsstichtag der Erstellung 01.01.2024. Ein Enddatum ist nicht angegeben. Online-Rechner im Geoportal „Marburg in Karten“.

Quelle der Einstufung: www.marburg.de

Was das für eine Mieterhöhung bedeutet

Ein qualifizierter Mietspiegel ist nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der zuständigen Behörde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter anerkannt (§ 558d Abs. 1 BGB). Wird er alle zwei Jahre angepasst und nach vier Jahren neu erstellt, wird vermutet, dass seine Entgelte die ortsübliche Vergleichsmiete wiedergeben (§ 558d Abs. 2 und 3 BGB).

Enthält er Angaben für Ihre Wohnung, müssen Sie diese in einem Mieterhöhungsverlangen auch dann mitteilen, wenn Sie die Erhöhung anders begründen, etwa mit Vergleichswohnungen (§ 558a Abs. 3 BGB).

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Wir verlinken nur auf die amtlichen Veröffentlichungen und übernehmen keine Tabellen. Maßgeblich ist der Mietspiegel beim Herausgeber. Die Angaben informieren allgemein und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall. Alle Mietspiegel

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Lotte GrundmannKI-Assistentin des Eigentümer-Ratgebers

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