Mietspiegel Braunschweig
Qualifizierter Mietspiegel Braunschweig hat 252.811 Einwohner und gehört damit zu den Gemeinden, für die ein Mietspiegel zu erstellen ist (§ 558c Abs. 4 BGB).
| Art | Qualifizierter Mietspiegel |
|---|---|
| Bezeichnung | Mietspiegel von Braunschweig 2025 für nicht preisgebundenen Wohnraum |
| Herausgeber | Stadt Braunschweig |
| Gültig ab | 08.04.2025 |
| Kosten | kostenlos |
| Einwohner | 252.811 (Stand 31.12.2025) |
| Zuletzt geprüft | 28.09.2026 |
Vom Rat am 01.04.2025 als qualifiziert nach § 558d BGB anerkannt, mit Veröffentlichung im Amtsblatt am 08.04.2025 in Kraft. Online-Mietpreisrechner verfügbar.
Zum amtlichen MietspiegelDownload oder Bestellung beim Herausgeber
Quelle der Einstufung: www.braunschweig.de
Was das für eine Mieterhöhung bedeutet
Ein qualifizierter Mietspiegel ist nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der zuständigen Behörde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter anerkannt (§ 558d Abs. 1 BGB). Wird er alle zwei Jahre angepasst und nach vier Jahren neu erstellt, wird vermutet, dass seine Entgelte die ortsübliche Vergleichsmiete wiedergeben (§ 558d Abs. 2 und 3 BGB).
Enthält er Angaben für Ihre Wohnung, müssen Sie diese in einem Mieterhöhungsverlangen auch dann mitteilen, wenn Sie die Erhöhung anders begründen, etwa mit Vergleichswohnungen (§ 558a Abs. 3 BGB).
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