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Mietspiegel Braunschweig

Qualifizierter Mietspiegel Braunschweig hat 252.811 Einwohner und gehört damit zu den Gemeinden, für die ein Mietspiegel zu erstellen ist (§ 558c Abs. 4 BGB).

ArtQualifizierter Mietspiegel
BezeichnungMietspiegel von Braunschweig 2025 für nicht preisgebundenen Wohnraum
HerausgeberStadt Braunschweig
Gültig ab08.04.2025
Kostenkostenlos
Einwohner252.811 (Stand 31.12.2025)
Zuletzt geprüft28.09.2026

Vom Rat am 01.04.2025 als qualifiziert nach § 558d BGB anerkannt, mit Veröffentlichung im Amtsblatt am 08.04.2025 in Kraft. Online-Mietpreisrechner verfügbar.

Quelle der Einstufung: www.braunschweig.de

Was das für eine Mieterhöhung bedeutet

Ein qualifizierter Mietspiegel ist nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der zuständigen Behörde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter anerkannt (§ 558d Abs. 1 BGB). Wird er alle zwei Jahre angepasst und nach vier Jahren neu erstellt, wird vermutet, dass seine Entgelte die ortsübliche Vergleichsmiete wiedergeben (§ 558d Abs. 2 und 3 BGB).

Enthält er Angaben für Ihre Wohnung, müssen Sie diese in einem Mieterhöhungsverlangen auch dann mitteilen, wenn Sie die Erhöhung anders begründen, etwa mit Vergleichswohnungen (§ 558a Abs. 3 BGB).

Passend dazu

Wir verlinken nur auf die amtlichen Veröffentlichungen und übernehmen keine Tabellen. Maßgeblich ist der Mietspiegel beim Herausgeber. Die Angaben informieren allgemein und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall. Alle Mietspiegel

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Porträt von Lotte Grundmann, KI-Assistentin

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