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Mietspiegel Siegen

Einfacher Mietspiegel Siegen hat 102.450 Einwohner und gehört damit zu den Gemeinden, für die ein Mietspiegel zu erstellen ist (§ 558c Abs. 4 BGB).

ArtEinfacher Mietspiegel
BezeichnungMietspiegel für den Altkreis Siegen (ohne Wittgenstein) für nicht preisgebundenen Wohnraum, Stand 01.01.2023
HerausgeberDeutscher Mieterbund Siegerland und Umgebung e. V. mit den Haus- und Grundbesitzervereinen Siegen, Hüttental und Niederschelden
Gültig ab01.01.2023
Kosten3 Euro je Exemplar bei den herausgebenden Vereinen
Einwohner102.450 (Stand 31.12.2025)
Zuletzt geprüft28.09.2026

Gemeinsamer Mietspiegel für den Altkreis Siegen, von Mieter- und Vermietervereinen herausgegeben; der Typ ist nicht ausdrücklich genannt (kein Hinweis auf qualifiziert). Stand 01.01.2023, ein neuerer Stand war beim Gutachterausschuss nicht verzeichnet. Kein Online-Download.

Was das für eine Mieterhöhung bedeutet

Ein einfacher Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete, die von der zuständigen Behörde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter gemeinsam erstellt oder anerkannt wurde (§ 558c Abs. 1 BGB). Sie können ein Mieterhöhungsverlangen darauf stützen (§ 558a Abs. 2 Nr. 1 BGB); enthält er Spannen, genügt es, wenn die verlangte Miete innerhalb der Spanne liegt (§ 558a Abs. 4 Satz 1 BGB). Die gesetzliche Vermutung des qualifizierten Mietspiegels (§ 558d Abs. 3 BGB) gilt für ihn nicht.

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Wir verlinken nur auf die amtlichen Veröffentlichungen und übernehmen keine Tabellen. Maßgeblich ist der Mietspiegel beim Herausgeber. Die Angaben informieren allgemein und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall. Alle Mietspiegel

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