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Mietspiegel Gummersbach

Einfacher Mietspiegel Gummersbach hat 51.332 Einwohner und gehört damit zu den Gemeinden, für die ein Mietspiegel zu erstellen ist (§ 558c Abs. 4 BGB).

ArtEinfacher Mietspiegel
BezeichnungMietspiegel 2025 für den Oberbergischen Kreis
HerausgeberGutachterausschuss für Grundstückswerte im Oberbergischen Kreis
Gültig ab01.10.2025
Kostenkostenlos
Einwohner51.332 (Stand 31.12.2025)
Zuletzt geprüft28.09.2026

Kreisweiter Mietspiegel des Oberbergischen Kreises als Online-Anwendung; die Stadt Gummersbach bezeichnet ihn als einfachen Mietspiegel und verlinkt ihn.

Quelle der Einstufung: www.gummersbach.de

Was das für eine Mieterhöhung bedeutet

Ein einfacher Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete, die von der zuständigen Behörde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter gemeinsam erstellt oder anerkannt wurde (§ 558c Abs. 1 BGB). Sie können ein Mieterhöhungsverlangen darauf stützen (§ 558a Abs. 2 Nr. 1 BGB); enthält er Spannen, genügt es, wenn die verlangte Miete innerhalb der Spanne liegt (§ 558a Abs. 4 Satz 1 BGB). Die gesetzliche Vermutung des qualifizierten Mietspiegels (§ 558d Abs. 3 BGB) gilt für ihn nicht.

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Wir verlinken nur auf die amtlichen Veröffentlichungen und übernehmen keine Tabellen. Maßgeblich ist der Mietspiegel beim Herausgeber. Die Angaben informieren allgemein und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall. Alle Mietspiegel

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