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Mietspiegel Görlitz

Qualifizierter Mietspiegel Görlitz hat 55.065 Einwohner und gehört damit zu den Gemeinden, für die ein Mietspiegel zu erstellen ist (§ 558c Abs. 4 BGB).

ArtQualifizierter Mietspiegel
BezeichnungQualifizierter Mietspiegel Görlitz 2024
HerausgeberStadt Görlitz
Gültig ab01.11.2024
Stichtag der Daten01.05.2024
Einwohner55.065 (Stand 31.12.2025)
Zuletzt geprüft28.09.2026

Vom Stadtrat als qualifiziert nach § 558d BGB anerkannt, gültig ab 01.11.2024; erstellt mit dem ALP Institut. Eine Fortschreibung (nach zwei Jahren fällig) war am 28.09.2026 auf der Stadtseite noch nicht veröffentlicht.

Quelle der Einstufung: www.goerlitz.de

Was das für eine Mieterhöhung bedeutet

Ein qualifizierter Mietspiegel ist nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der zuständigen Behörde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter anerkannt (§ 558d Abs. 1 BGB). Wird er alle zwei Jahre angepasst und nach vier Jahren neu erstellt, wird vermutet, dass seine Entgelte die ortsübliche Vergleichsmiete wiedergeben (§ 558d Abs. 2 und 3 BGB).

Enthält er Angaben für Ihre Wohnung, müssen Sie diese in einem Mieterhöhungsverlangen auch dann mitteilen, wenn Sie die Erhöhung anders begründen, etwa mit Vergleichswohnungen (§ 558a Abs. 3 BGB).

Passend dazu

Wir verlinken nur auf die amtlichen Veröffentlichungen und übernehmen keine Tabellen. Maßgeblich ist der Mietspiegel beim Herausgeber. Die Angaben informieren allgemein und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall. Alle Mietspiegel

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Porträt von Lotte Grundmann, KI-Assistentin

Lotte GrundmannKI-Assistentin des Eigentümer-Ratgebers

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