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Mietspiegel Peine

Qualifizierter Mietspiegel Peine hat 51.005 Einwohner und gehört damit zu den Gemeinden, für die ein Mietspiegel zu erstellen ist (§ 558c Abs. 4 BGB).

ArtQualifizierter Mietspiegel
BezeichnungQualifizierter Mietspiegel Stadt Peine, Fortschreibung 2026
HerausgeberStadt Peine, Hochbauamt, Abteilung Stadtplanung; Befragung und Auswertung Koopmann Analytics KG
Gültig ab01.03.2026
Gültig bis28.02.2028
Stichtag der Daten01.10.2023
KostenPDF kostenlos zum Download
Einwohner51.005 (Stand 31.12.2025)
Zuletzt geprüft29.09.2026

Indexfortschreibung (VPI Oktober 2023 bis Oktober 2025) des qualifizierten Mietspiegels 2024 (in Kraft seit 01.03.2024, Erhebungsstichtag 01.10.2023), von den Mieter- und Vermietervertretern als qualifiziert nach § 558d BGB anerkannt. Gültig 01.03.2026 bis 28.02.2028; Neuaufstellung zum 01.03.2028 angekündigt.

Quelle der Einstufung: www.peine.de

Was das für eine Mieterhöhung bedeutet

Ein qualifizierter Mietspiegel ist nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der zuständigen Behörde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter anerkannt (§ 558d Abs. 1 BGB). Wird er alle zwei Jahre angepasst und nach vier Jahren neu erstellt, wird vermutet, dass seine Entgelte die ortsübliche Vergleichsmiete wiedergeben (§ 558d Abs. 2 und 3 BGB).

Enthält er Angaben für Ihre Wohnung, müssen Sie diese in einem Mieterhöhungsverlangen auch dann mitteilen, wenn Sie die Erhöhung anders begründen, etwa mit Vergleichswohnungen (§ 558a Abs. 3 BGB).

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Wir verlinken nur auf die amtlichen Veröffentlichungen und übernehmen keine Tabellen. Maßgeblich ist der Mietspiegel beim Herausgeber. Die Angaben informieren allgemein und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall. Alle Mietspiegel

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