Mietspiegel Wuppertal
Qualifizierter Mietspiegel Wuppertal hat 357.243 Einwohner und gehört damit zu den Gemeinden, für die ein Mietspiegel zu erstellen ist (§ 558c Abs. 4 BGB).
| Art | Qualifizierter Mietspiegel |
|---|---|
| Bezeichnung | Mietspiegel für nicht preisgebundene Wohnungen in Wuppertal 2024 |
| Herausgeber | Oberbürgermeister der Stadt Wuppertal, Ressort Bauen und Wohnen, Abteilung Bauförderung und Wohnen |
| Gültig ab | 01.12.2024 |
| Gültig bis | 30.11.2026 |
| Einwohner | 357.243 (Stand 31.12.2025) |
| Zuletzt geprüft | 28.09.2026 |
Qualifizierter Mietspiegel nach § 558d BGB, veröffentlicht am 01.12.2024, Laufzeit bis 30.11.2026. Die Stadt arbeitet am Mietspiegel 2026 (eigene Seite 105.3 Mietspiegel 2026). Die Stadtseite war für automatisierte Abrufe gesperrt; Angaben aus der amtlichen PDF.
Zum amtlichen MietspiegelDownload oder Bestellung beim Herausgeber
Quelle der Einstufung: www.wuppertal.de
Was das für eine Mieterhöhung bedeutet
Ein qualifizierter Mietspiegel ist nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der zuständigen Behörde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter anerkannt (§ 558d Abs. 1 BGB). Wird er alle zwei Jahre angepasst und nach vier Jahren neu erstellt, wird vermutet, dass seine Entgelte die ortsübliche Vergleichsmiete wiedergeben (§ 558d Abs. 2 und 3 BGB).
Enthält er Angaben für Ihre Wohnung, müssen Sie diese in einem Mieterhöhungsverlangen auch dann mitteilen, wenn Sie die Erhöhung anders begründen, etwa mit Vergleichswohnungen (§ 558a Abs. 3 BGB).
Passend dazu
- Einfacher oder qualifizierter Mietspiegel: Was das für Ihre Mieterhöhung bedeutet
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Wir verlinken nur auf die amtlichen Veröffentlichungen und übernehmen keine Tabellen. Maßgeblich ist der Mietspiegel beim Herausgeber. Die Angaben informieren allgemein und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall. Alle Mietspiegel
