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Mietspiegel Wuppertal

Qualifizierter Mietspiegel Wuppertal hat 357.243 Einwohner und gehört damit zu den Gemeinden, für die ein Mietspiegel zu erstellen ist (§ 558c Abs. 4 BGB).

ArtQualifizierter Mietspiegel
BezeichnungMietspiegel für nicht preisgebundene Wohnungen in Wuppertal 2024
HerausgeberOberbürgermeister der Stadt Wuppertal, Ressort Bauen und Wohnen, Abteilung Bauförderung und Wohnen
Gültig ab01.12.2024
Gültig bis30.11.2026
Einwohner357.243 (Stand 31.12.2025)
Zuletzt geprüft28.09.2026

Qualifizierter Mietspiegel nach § 558d BGB, veröffentlicht am 01.12.2024, Laufzeit bis 30.11.2026. Die Stadt arbeitet am Mietspiegel 2026 (eigene Seite 105.3 Mietspiegel 2026). Die Stadtseite war für automatisierte Abrufe gesperrt; Angaben aus der amtlichen PDF.

Quelle der Einstufung: www.wuppertal.de

Was das für eine Mieterhöhung bedeutet

Ein qualifizierter Mietspiegel ist nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der zuständigen Behörde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter anerkannt (§ 558d Abs. 1 BGB). Wird er alle zwei Jahre angepasst und nach vier Jahren neu erstellt, wird vermutet, dass seine Entgelte die ortsübliche Vergleichsmiete wiedergeben (§ 558d Abs. 2 und 3 BGB).

Enthält er Angaben für Ihre Wohnung, müssen Sie diese in einem Mieterhöhungsverlangen auch dann mitteilen, wenn Sie die Erhöhung anders begründen, etwa mit Vergleichswohnungen (§ 558a Abs. 3 BGB).

Passend dazu

Wir verlinken nur auf die amtlichen Veröffentlichungen und übernehmen keine Tabellen. Maßgeblich ist der Mietspiegel beim Herausgeber. Die Angaben informieren allgemein und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall. Alle Mietspiegel

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