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Mietspiegel Wesel

Einfacher Mietspiegel Wesel hat 60.717 Einwohner und gehört damit zu den Gemeinden, für die ein Mietspiegel zu erstellen ist (§ 558c Abs. 4 BGB).

ArtEinfacher Mietspiegel
BezeichnungMietspiegel der Hansestadt Wesel 2025 für nicht preisgebundene Wohnungen
HerausgeberStadt Wesel, Fachbereich Soziales (Auswertung FUB IGES, mit Arbeitskreis Mietspiegel)
Gültig ab01.01.2025
Stichtag der Daten01.09.2023
Kostenkostenlos
Einwohner60.717 (Stand 31.12.2025)
Zuletzt geprüft28.09.2026

Nach wissenschaftlichen Methoden erstellt, wird aber in Mietspiegel und Stadtseite nicht ausdrücklich als qualifiziert bezeichnet; daher als einfach eingeordnet. Gültig ab Januar 2025 (aktualisierte Fassung), Stichtag der Basistabelle 01.09.2023. Online-Mietspiegelrechner verlinkt.

Was das für eine Mieterhöhung bedeutet

Ein einfacher Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete, die von der zuständigen Behörde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter gemeinsam erstellt oder anerkannt wurde (§ 558c Abs. 1 BGB). Sie können ein Mieterhöhungsverlangen darauf stützen (§ 558a Abs. 2 Nr. 1 BGB); enthält er Spannen, genügt es, wenn die verlangte Miete innerhalb der Spanne liegt (§ 558a Abs. 4 Satz 1 BGB). Die gesetzliche Vermutung des qualifizierten Mietspiegels (§ 558d Abs. 3 BGB) gilt für ihn nicht.

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Wir verlinken nur auf die amtlichen Veröffentlichungen und übernehmen keine Tabellen. Maßgeblich ist der Mietspiegel beim Herausgeber. Die Angaben informieren allgemein und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall. Alle Mietspiegel

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