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Guten Makler erkennen: 8 Prüfpunkte, bevor Sie den Maklervertrag unterschreiben

Quellen und Rechtsstand geprüft am 03. Oktober 2026von Redaktion des Eigentümer-Ratgebers

Kurz gesagt

Einen guten Makler erkennen Sie an prüfbaren Punkten: Er hat eine Erlaubnis nach § 34c Gewerbeordnung (Banken und Sparkassen brauchen keine), begründet den Angebotspreis mit nachvollziehbaren Vergleichsdaten und legt einen Maklervertrag in Textform mit klarer Laufzeit, Kündigungsregel und Provision vor. Weiterbildung und Berufshaftpflicht sind für Makler keine gesetzliche Pflicht; die Weiterbildungspflicht ist am 24.07.2026 entfallen. Beides können Sie als freiwilliges Merkmal erfragen.

Nächster Schritt: Persönlich beraten lassen

Sie wollen Ihre Wohnung oder Ihr Haus verkaufen und suchen einen Makler? Mit der Unterschrift unter einen Alleinauftrag binden Sie sich für die vereinbarte Laufzeit, und wer währenddessen einen zweiten Makler einschaltet und über ihn verkauft, kann Schadensersatz schulden. Prüfen Sie deshalb vorher, mit wem Sie es zu tun haben. Diese Seite nennt acht Prüfpunkte, die Sie mit Gesetz und Rechtsprechung belegen oder selbst nachfragen können: von der Erlaubnis über den Preisvorschlag bis zur Provision. Sie ist kein Ranking und nennt keine Anbieter. Wie der ganze Verkauf vom Wert bis zum Grundbuch abläuft, zeigt die Übersicht Immobilie kaufen und verkaufen: der Ablauf.

Die 8 Prüfpunkte auf einen Blick

Prüfpunkt Was Sie verlangen Grundlage
1. Erlaubnis Erlaubnis­urkunde, Behörde im Impressum § 34c GewO, § 5 DDG
2. Qualifikation, Versicherung Auskunft über Fortbildung und Versicherung (freiwillig) § 34c Abs. 2, 2a GewO
3. Preis­vorschlag Methode und Vergleichs­daten § 194 BauGB, Gutachter­ausschuss
4. Unterlagen und Exposé Prüfung der Unterlagen, Angaben aus dem Energie­ausweis §§ 80, 87 GModG
5. Vermarktung und Berichte Plan und Berichte, im Vertrag festgehalten Vertrag, § 11 MaBV
6. Makler­vertrag Textform, Laufzeit, Kündigung, Art des Auftrags § 656a BGB, BGH I ZR 40/19
7. Provision Höhe, wer zahlt, Teilung §§ 652, 656c, 656d BGB
8. Warn­signale keine erfolgs­unabhängigen Gebühren, kein Druck BGH I ZR 113/22, I ZR 138/24

Die Prüfpunkte gelten für jeden Anbieter, ob Einzelmakler, Maklerfirma oder Bank. Wer lieber ganz ohne Makler verkauft, findet auf der Seite Immobilie verkaufen ohne Makler, was Sie dann selbst übernehmen.

Prüfpunkt 1: Hat der Makler eine Erlaubnis nach § 34c GewO?

Wer gewerbsmäßig den Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume oder Wohnräume vermitteln oder die Gelegenheit dazu nachweisen will, braucht die Erlaubnis der zuständigen Behörde (§ 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GewO). Die Behörde kann sie inhaltlich beschränken und mit Auflagen verbinden (§ 34c Abs. 1 Satz 2 GewO).

Ausnahme Banken und Sparkassen: Kreditinstitute mit Erlaubnis nach § 32 Abs. 1 Kreditwesengesetz sowie Wertpapierinstitute und Kapitalverwaltungsgesellschaften mit eigener Aufsichtserlaubnis brauchen keine Erlaubnis nach § 34c (§ 34c Abs. 5 Nr. 1 und 1a GewO). Für sie gilt auch die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) nicht (§ 1 Abs. 2 MaBV). Vermittelt eine Bank oder Sparkasse selbst Ihre Wohnung, fehlt also zu Recht eine § 34c-Urkunde; das ist kein Warnsignal.

Die Behörde muss die Erlaubnis versagen, wenn dem Antragsteller die nötige Zuverlässigkeit fehlt (in der Regel nach einer rechtskräftigen Verurteilung wegen eines Verbrechens oder bestimmter Vermögensdelikte in den letzten fünf Jahren vor dem Antrag) oder wenn er in ungeordneten Vermögensverhältnissen lebt (§ 34c Abs. 2 Nr. 1 und 2 GewO). Eine Sachkundeprüfung oder Ausbildung nennt das Gesetz für Makler nicht.

So prüfen Sie die Erlaubnis:

  1. Urkunde zeigen lassen. Bei einer GmbH, UG oder AG lautet die Erlaubnis auf die Gesellschaft, bei Personengesellschaften braucht sie jeder geschäftsführende Gesellschafter. Sie ist persönlich, nicht übertragbar und gilt deutschlandweit (IHK Berlin).
  2. Impressum lesen. Wer eine Website betreibt und eine Tätigkeit ausübt, die einer behördlichen Zulassung bedarf, muss die zuständige Aufsichtsbehörde leicht erkennbar angeben (§ 5 Abs. 1 Nr. 3 DDG), dazu gegebenenfalls Handelsregister und Registernummer (§ 5 Abs. 1 Nr. 4 DDG).
  3. Kein Register erwarten. Ein öffentliches Register für Makler nach § 34c gibt es nicht. Das Vermittlerregister der Industrie- und Handelskammern erfasst nur Vermittler nach § 34d, § 34f, § 34h und § 34i GewO (§ 11a Abs. 1 GewO). Dass ein Gewerbe angemeldet ist, dürfen Behörden allgemein zugänglich machen (§ 14 Abs. 5 GewO); das belegt die Anmeldung, nicht die Erlaubnis.

Die Erlaubnis erteilt die Behörde am Sitz des Maklers, nicht am Ort Ihrer Wohnung. Ein Berliner Makler darf also auch in Leipzig oder Magdeburg tätig sein:

Stadt Wer die Erlaubnis erteilt Amtliche Preisdaten (Prüfpunkt 3)
Berlin Ordnungs­amt am Betriebs­sitz Gutachter­ausschuss Berlin: Boden­richtwerte (BORIS Berlin), Immobilien­preis-Info auch für Wohnungs­eigentum, Immobilien­markt­bericht 2025/2026
Leipzig Gewerbe­behörde der Stadt (Ordnungs­amt); Erlaubnis unbefristet, bundesweit, nicht übertragbar Gutachter­ausschuss Leipzig: Boden­richtwerte, Grundstücks­markt­bericht, Auskunft aus der Kaufpreis­sammlung auf Antrag
Hamburg zuständige Stelle über den Behörden­finder nach der Adresse der Betriebs­stätte Gutachter­ausschuss: Auskunft zum Preisniveau auch für Eigentums­wohnungen, Online-Dienst IDA.HH (kosten­pflichtig)
Magdeburg Gewerbe­amt der Gemeinde oder kreis­freien Stadt Sachsen-Anhalt: Boden­richtwerte zum Stichtag 01.01.2026 im Geodaten­portal des Landes, Grundstücks­markt­informationen 2025

Ein eigenes Landes- oder Stadtrecht für Makler gibt es in keiner dieser Städte; Erlaubnis, MaBV und Maklervertragsrecht sind Bundesrecht.

Prüfpunkt 2: Ausbildung, Fortbildung, Versicherung: was Pflicht ist und was nicht

Viele Checklisten nennen Weiterbildung und Versicherung als Pflicht des Maklers. Für Makler stimmt beides nicht:

Merkmal Makler Grundlage
Sachkunde­prüfung, Ausbildung keine gesetzliche Voraussetzung § 34c Abs. 2 GewO
Weiterbildung seit 24.07.2026 keine Pflicht mehr, nur noch für Wohn­immobilien­verwalter § 34c Abs. 2a GewO, BGBl. 2026 I Nr. 215
Berufs­haftpflicht­versicherung keine Pflicht; Versagungs­grund und Mindest­summen gelten nur für Wohn­immobilien­verwalter § 34c Abs. 2 Nr. 3 GewO, § 15 MaBV

Weiterbildung: Bis Juli 2026 mussten sich Makler in drei Kalenderjahren 20 Stunden weiterbilden. Das Gesetz vom 20.07.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 215, verkündet am 23.07.2026) hat die Pflicht für Makler gestrichen; sie gilt seit dem 24.07.2026 nur noch für Wohnimmobilienverwalter und deren unmittelbar mitwirkende Beschäftigte (§ 34c Abs. 2a Satz 1 GewO). Manche amtlichen Informationsseiten beschrieben am 03.10.2026 noch die alte Rechtslage. Ein Makler, der sich regelmäßig fortbildet, zeigt damit ein freiwilliges Qualitätsmerkmal, keine Pflichterfüllung.

Versicherung: Eine Berufshaftpflicht ist nur für Wohnimmobilienverwalter Voraussetzung der Erlaubnis. Besteht bei einem Makler eine, gehören Name und Anschrift des Versicherers und der räumliche Geltungsbereich zu den Angaben, die Dienstleister ihren Kunden zur Verfügung stellen müssen (§ 2 Abs. 1 Nr. 11 DL-InfoV).

Fragen Sie also, wie sich der Makler fortbildet und ob er versichert ist, aber werten Sie ein Nein nicht als Gesetzesverstoß. Wenn Sie stattdessen eine Hausverwaltung suchen: Dort sind Weiterbildung und Versicherung Pflicht, siehe neue Hausverwaltung finden.

Prüfpunkt 3: Der Preisvorschlag muss begründet sein

Der Preis, den ein Makler Ihnen vorschlägt, ist eine Einschätzung, kein Versprechen. Maßstab ist der Verkehrswert: der Preis, der zum Stichtag „im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks […] ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre“ (§ 194 BauGB).

Für Verkehrswertgutachten schreibt die Immobilienwertermittlungsverordnung vor, grundsätzlich das Vergleichswert-, Ertragswert- oder Sachwertverfahren oder mehrere davon heranzuziehen; die Wahl „ist zu begründen“ (§ 6 Abs. 1 ImmoWertV). Für die Preisempfehlung eines Maklers ist die Verordnung nicht verbindlich, sie ist aber ein guter Maßstab für Ihre Fragen:

  • Welche Methode? Lassen Sie sich sagen, nach welchem Verfahren der Preis ermittelt wurde und warum.
  • Welche Vergleichsdaten? Fragen Sie nach den Verkäufen oder Angeboten, auf die sich der Vorschlag stützt, und nach Zu- und Abschlägen für Lage, Zustand und Ausstattung.
  • Selbst gegenprüfen: Die Gutachterausschüsse führen eine Kaufpreissammlung, in die jeder beurkundete Grundstückskaufvertrag eingeht, und ermitteln daraus Bodenrichtwerte und weitere Daten (§ 193 Abs. 5, § 195 Abs. 1 BauGB). Über die Bodenrichtwerte kann jeder Auskunft verlangen (§ 196 Abs. 3 Satz 2 BauGB); Auskünfte aus der Kaufpreissammlung gibt es nur bei berechtigtem Interesse nach Maßgabe des Landesrechts (§ 195 Abs. 5 BauGB). Was in Berlin, Leipzig, Hamburg und Magdeburg verfügbar ist, steht in der Tabelle unter Prüfpunkt 1.

Ein Preis, der deutlich über allem liegt, was Ihnen andere Makler und die amtlichen Daten nahelegen, und den der Makler nicht begründen kann, ist ein Warnsignal: Er kann dazu dienen, den Auftrag zu bekommen. Wie Sie den Wert Ihrer Wohnung mit amtlichen Daten selbst einschätzen, zeigt die Seite Wohnung: Wert ermitteln.

Prüfpunkt 4: Unterlagen und Exposé

Ein sorgfältiger Makler fragt früh nach den Unterlagen: Grundbuchauszug, Teilungserklärung, Beschlüsse und Protokolle, Abrechnungen und Energieausweis. Eine gesetzliche Pflicht des Maklers, diese Unterlagen zu prüfen, gibt es nicht; ob er es tut, ist ein Qualitätsmerkmal. Welche Unterlagen Sie für den Verkauf brauchen und wo Sie sie bekommen, steht auf der Seite Eigentumswohnung verkaufen: Unterlagen.

Beim Energieausweis gelten gesetzliche Pflichten, die auch Sie als Verkäufer treffen:

  • Anzeige: Liegt beim Inserat in kommerziellen Medien ein Energieausweis vor, muss die Anzeige die Art des Ausweises, den Endenergiebedarf oder -verbrauch, die wesentlichen Energieträger der Heizung und bei Wohngebäuden Baujahr und Effizienzklasse nennen. Dafür sorgen muss, wer von Ihnen beiden die Veröffentlichung verantwortet, Sie als Verkäufer oder der Makler (§ 87 Abs. 1 GModG).
  • Besichtigung: Der Verkäufer oder der Makler muss dem Kaufinteressenten spätestens bei der Besichtigung den Energieausweis oder eine Kopie vorlegen (§ 80 Abs. 4 Satz 1 GModG).
  • Bußgeld: Wer vorsätzlich oder leichtfertig gegen diese Pflichten verstößt, handelt ordnungswidrig; die Geldbuße kann bis zu 10.000 € betragen (§ 108 Abs. 1 Nr. 18, 19 und 21, Abs. 2 Nr. 2 GModG).

Achten Sie im Exposé auch auf richtige Angaben, soweit sie von Ihnen stammen: Auf einen Haftungsausschluss im Kaufvertrag kann sich der Verkäufer nicht berufen, soweit er einen Mangel arglistig verschwiegen hat (§ 444 BGB). Mehr dazu auf der Seite Immobilie verkaufen ohne Makler.

Prüfpunkt 5: Vermarktungsplan und Berichte

Wie ein Makler vermarktet, schreibt kein Gesetz vor. Lassen Sie sich deshalb vor der Unterschrift zeigen und im Vertrag festhalten:

  • Kanäle: Wo und wie die Immobilie angeboten wird.
  • Besichtigungen: Wer sie durchführt und wie Interessenten vorher geprüft werden, etwa auf ihre Finanzierung.
  • Berichte: In welchem Rhythmus und in welcher Form Sie erfahren, wie viele Anfragen und Besichtigungen es gab.
  • Preisstrategie: Was passiert, wenn sich zum Angebotspreis kein Käufer findet.

Gesetzlich geregelt ist nur eine Mitteilung: Der Makler muss Ihnen unmittelbar nach Annahme des Auftrags in Textform und auf Deutsch das von Ihnen zu zahlende Entgelt und die Vertragsdauer mitteilen (§ 11 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. a und f MaBV). Ein Verstoß ist eine Ordnungswidrigkeit (§ 18 Abs. 1 Nr. 7 MaBV). Für Banken und Sparkassen gilt die MaBV nicht (siehe Prüfpunkt 1).

Prüfpunkt 6: Der Maklervertrag

Form: Ein Maklervertrag über den Nachweis oder die Vermittlung eines Kaufvertrags über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus „bedarf der Textform“ (§ 656a BGB). Textform heißt: eine lesbare Erklärung, in der die Person des Erklärenden genannt ist, auf einem dauerhaften Datenträger (§ 126b BGB), etwa eine E-Mail mit Namen. Ein Rechtsgeschäft ohne die gesetzlich vorgeschriebene Form ist nichtig (§ 125 BGB). Ein nur mündlich vereinbarter Auftrag ist daher kein gutes Zeichen.

Art des Auftrags:

Auftragsart Was Sie zusagen Was gilt
Ohne Allein­auftrag keine Bindung an einen einzigen Makler Sie dürfen weitere Makler beauftragen.
Einfacher Allein­auftrag keinen weiteren Makler einschalten; der Makler verpflichtet sich, tätig zu werden in Formular­verträgen grundsätzlich wirksam; Sie dürfen selbst Käufer suchen (BGH I ZR 40/19)
Qualifizierter Allein­auftrag zusätzlich etwa kein Verkauf ohne den Makler oder Pflicht, eigene Interessenten an ihn zu verweisen vor der Unterschrift anwaltlich prüfen lassen (siehe unten)

Laufzeit und Kündigung: Der Bundesgerichtshof hält einen einfachen Alleinauftrag in Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit sechs Monaten Mindestlaufzeit, automatischer Verlängerung um jeweils drei Monate und vier Wochen Kündigungsfrist grundsätzlich für wirksam (BGH, Urteil vom 28.05.2020, I ZR 40/19). Das ist eine Aussage über die Wirksamkeit solcher Klauseln, keine Empfehlung für diese Laufzeit. Im entschiedenen Fall war die Verlängerung trotzdem insgesamt unwirksam, weil die Kündigungsfrist nicht wirksam Vertragsbestandteil geworden war. Weitere Punkte aus derselben Entscheidung:

  • Ein zeitlich unbegrenzter Alleinauftrag ist unwirksam.
  • Während der festen Erstlaufzeit ist die ordentliche Kündigung ausgeschlossen.
  • Für die ordentliche Kündigung müssen Sie dem Makler keine Versäumnisse nachweisen.

Qualifizierter Alleinauftrag: Ob ein Verbot, selbst zu verkaufen, in einem Formularvertrag wirksam ist, hat der Bundesgerichtshof in den hier ausgewerteten Entscheidungen nicht entschieden. Entschieden ist eine Zahlungsklausel: Eine Provision, die als Vertragsstrafe auch ohne Erfolg des Maklers fällig werden soll, etwa als Pauschale bei einem Verkauf ohne seine Mitwirkung, ist in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, auch in Makleralleinaufträgen (BGH, Urteil vom 26.11.2020, I ZR 169/19).

Widerruf: Haben Sie den Maklervertrag als Verbraucher außerhalb der Geschäftsräume des Maklers, etwa bei sich zu Hause, oder im Fernabsatz, etwa online, geschlossen, steht Ihnen in der Regel ein Widerrufsrecht zu (§ 312g Abs. 1 BGB); die Frist beträgt 14 Tage (§ 355 Abs. 2 BGB). Der Bundesgerichtshof hat das für Verkäufer bejaht, die einen Alleinauftrag in ihrer Wohnung unterschrieben hatten. Bei einem Vertrag außerhalb der Geschäftsräume beginnt die Frist erst, wenn der Makler die Widerrufsbelehrung samt Muster-Widerrufsformular auf Papier oder, mit Ihrer Zustimmung, auf einem anderen dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt hat (BGH, Urteil vom 26.11.2020, I ZR 169/19); spätestens zwölf Monate und 14 Tage nach Vertragsschluss erlischt das Widerrufsrecht (§ 356 Abs. 3 Satz 1, Abs. 4 Satz 1 BGB).

Prüfpunkt 7: Provision und wer sie zahlt

Nur bei Erfolg: Maklerlohn ist nur geschuldet, wenn der Kaufvertrag „infolge des Nachweises oder infolge der Vermittlung des Maklers zustande kommt“ (§ 652 Abs. 1 Satz 1 BGB). Aufwendungen muss der Auftraggeber nur ersetzen, wenn das vereinbart ist, dann aber auch ohne Verkauf (§ 652 Abs. 2 BGB). Lesen Sie deshalb, ob und wofür der Vertrag einen Aufwendungsersatz vorsieht.

Keine gesetzliche Höhe: Einen gesetzlichen Provisionssatz gibt es nicht. Ist die Höhe nicht bestimmt, gilt der übliche Lohn als vereinbart (§ 653 Abs. 2 BGB). Eine Deckelung der Provision hat der Gesetzgeber auch in § 656c BGB nicht vorgesehen (BGH, Urteil vom 21.03.2024, I ZR 185/22). Die Provision ist Verhandlungssache; vergleichen Sie Angebote.

Teilung bei Wohnung und Einfamilienhaus: Ist der Käufer Verbraucher, gelten beim Verkauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses besondere Regeln (§ 656b BGB):

Fall Was gilt Grundlage
Makler arbeitet für beide Seiten Beide zahlen nur in gleicher Höhe; arbeitet er für eine Seite unentgeltlich, darf er auch von der anderen keinen Lohn verlangen. Abweichende Verträge sind unwirksam. § 656c BGB
Nur Sie haben den Makler beauftragt Der Käufer kann höchstens so viel übernehmen, wie Sie selbst zahlen; fällig erst, wenn Sie Ihren Anteil gezahlt haben und das nachgewiesen ist. § 656d Abs. 1 BGB
Verstoß gegen § 656d Die Vereinbarung ist insgesamt nichtig, nicht nur zur Hälfte; der Käufer kann alles zurückverlangen. BGH I ZR 138/24

Arbeitet der Makler für beide Seiten, muss er im Anwendungsbereich des § 656c BGB über alle Umstände Auskunft geben, die für seinen Provisionsanspruch wichtig sind, und der Kunde kann die Vorlage des Maklervertrags mit der anderen Seite verlangen (BGH, Urteil vom 21.03.2024, I ZR 185/22). War der Makler für die andere Seite tätig, obwohl Ihr Vertrag das ausschließt, verliert er seinen Anspruch auf Lohn und Aufwendungsersatz (§ 654 BGB).

Was die Provision für Käufer bedeutet, zeigt die Seite Mieten oder kaufen. Ob Ihr Verkauf steuerpflichtig ist, steht auf der Seite zur Spekulationsfrist beim Immobilienverkauf; Ihren Fall klären Sie mit einer Steuerberatung.

Prüfpunkt 8: Warnsignale vor der Unterschrift

Signal Warum es zählt Grundlage
Hoher Preis ohne Begründung Der Verkehrs­wert ist ein Marktpreis, kein Wunsch­wert. § 194 BauGB
Druck, sofort einen langen Allein­auftrag zu unterschreiben Sie sind für die Laufzeit gebunden; ein Zweit­makler kann Schadens­ersatz auslösen. BGH I ZR 40/19
Vertrag nur mündlich oder Allein­auftrag ausdrücklich ohne Ende Textform ist Pflicht bei Wohnung und Einfamilien­haus; ein zeitlich unbegrenzter Allein­auftrag ist unwirksam. § 656a, § 125 BGB; BGH I ZR 40/19
Provision auch ohne Verkauf, etwa Pauschale bei Eigen­verkauf Erfolgs­unabhängige Provision in AGB unwirksam; Aufwendungs­ersatz nur, wenn vereinbart. § 652 BGB; BGH I ZR 169/19
Nicht erstattbare Reservierungs­gebühr für Ihre Interessenten In AGB ohne echte Gegen­leistung unwirksam; zeigt den Stil des Maklers. BGH I ZR 113/22
„Für Verkäufer provisions­frei“, Käufer zahlt alles Bei Tätigkeit für beide Seiten unzulässig (Wohnung oder Einfamilien­haus, Verbraucher-Käufer). § 656b, § 656c Abs. 1 Satz 2 BGB
Kaufpreis wird um die Provision gesenkt, Käufer zahlt sie voll Vereinbarung nichtig, der Käufer kann alles zurück­verlangen (Wohnung oder Einfamilien­haus, Verbraucher-Käufer). § 656d BGB; BGH I ZR 138/24
Kein Energie­ausweis bei der Besichtigung Pflicht von Verkäufer oder Makler, Bußgeld bei Vorsatz oder Leicht­fertigkeit. § 80 Abs. 4, § 108 GModG
Keine Frage nach Ihren Unterlagen keine gesetzliche Pflicht, aber ein Qualitäts­merkmal –
Kein Impressum mit Aufsichts­behörde Hinweis auf fehlende Erlaubnis; Banken und Sparkassen brauchen keine. § 5 Abs. 1 Nr. 3 DDG, § 34c Abs. 5 GewO

Zur Reservierungsgebühr: Die Entscheidung betrifft eine Gebühr, die ein Kaufinteressent an den Makler zahlte, im Fall 4.200 € für die Reservierung eines Einfamilienhauses, die zurückzuzahlen waren. Unangemessen war sie, weil die Rückzahlung ausnahmslos ausgeschlossen war und ihr weder nennenswerte Vorteile noch eine geldwerte Gegenleistung des Maklers gegenüberstanden (BGH, Urteil vom 20.04.2023, I ZR 113/22). Dass jede Reservierungsgebühr unzulässig wäre, folgt daraus nicht.

Makler wechseln: so gehen Sie vor

  1. Vertrag lesen: Laufzeit, Verlängerung, Kündigungsfrist und die vereinbarte Form der Kündigung heraussuchen.
  2. Fristgerecht kündigen: zum Ende der Laufzeit, in der vereinbarten Form. Einen Grund müssen Sie für die ordentliche Kündigung nicht nennen. Während einer festen Erstlaufzeit ist die ordentliche Kündigung ausgeschlossen (BGH, Urteil vom 28.05.2020, I ZR 40/19).
  3. Keinen zweiten Makler während der Bindung: Wer während eines befristeten Alleinauftrags einen anderen Makler einschaltet und über ihn verkauft, verletzt den Vertrag und schuldet Schadensersatz. Verlangt der erste Makler die entgangene Provision, muss er darlegen, dass er innerhalb der Bindungsfrist einen abschlussbereiten und -fähigen Interessenten gestellt hätte (BGH I ZR 40/19).
  4. Nachgewiesene Interessenten im Blick behalten: Hat der erste Makler einen Interessenten während der Laufzeit nachgewiesen und kommt der Kaufvertrag mit ihm infolgedessen erst nach Vertragsende zustande, kann seine Provision trotzdem geschuldet sein (§ 652 Abs. 1 BGB; BGH I ZR 40/19).
  5. Bei Streit beraten lassen: Geht es um Provision oder Schadensersatz, ist eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt die richtige Stelle.

Wann Sie sich beraten lassen sollten

Diese Seite gibt allgemeine Informationen und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Ob eine Klausel in Ihrem Maklervertrag wirksam ist, ob Sie widerrufen können oder ob eine Provision geschuldet ist, klärt eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt. Den Kaufvertrag selbst beurkundet der Notar; was dort passiert, zeigt die Seite Notar beim Immobilienkauf. Steuerfragen zum Verkauf gehören zur Steuerberatung.

A1 Asset One, Herausgeber dieses Ratgebers, begleitet den Verkauf von Immobilien in Berlin, Leipzig und Magdeburg und erstellt dafür eine Markteinschätzung für den Verkauf; sie ist kein Verkehrswertgutachten. Die acht Prüfpunkte dieser Seite gelten auch für dieses Angebot.

10 Fragen, kurz beantwortet

Häufige Fragen

Braucht ein Immobilienmakler eine Erlaubnis?

In der Regel ja. Wer gewerbsmäßig Kaufverträge über Grundstücke oder Wohnräume vermittelt oder die Gelegenheit dazu nachweist, braucht die Erlaubnis der zuständigen Behörde (§ 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GewO). Ausgenommen sind unter anderem Banken und Sparkassen mit Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (§ 34c Abs. 5 GewO). Lassen Sie sich die Erlaubnisurkunde zeigen; auf der Website des Maklers muss die zuständige Aufsichtsbehörde stehen (§ 5 Abs. 1 Nr. 3 DDG).

Gibt es ein Register, in dem ich Makler nachschlagen kann?

Nein. Das Vermittlerregister der Industrie- und Handelskammern erfasst nur Eintragungspflichtige nach § 34d, § 34f, § 34h und § 34i GewO, also nicht Immobilienmakler nach § 34c (§ 11a Abs. 1 GewO). Die Erlaubnis prüfen Sie über die Urkunde und das Impressum.

Muss sich ein Makler noch weiterbilden?

Nein, seit 24.07.2026 nicht mehr. Die Pflicht zur Weiterbildung von 20 Stunden in drei Kalenderjahren gilt nur noch für Wohnimmobilienverwalter (§ 34c Abs. 2a GewO in der Fassung des Gesetzes vom 20.07.2026, BGBl. 2026 I Nr. 215). Regelmäßige Fortbildung ist bei Maklern ein freiwilliges Merkmal, nach dem Sie fragen können.

Muss ein Makler versichert sein?

Eine Berufshaftpflichtversicherung ist nur für Wohnimmobilienverwalter Voraussetzung der Erlaubnis (§ 34c Abs. 2 Nr. 3 GewO, § 15 MaBV), nicht für Makler. Besteht eine, gehören Versicherer und räumlicher Geltungsbereich zu den Angaben, die ein Dienstleister machen muss (§ 2 Abs. 1 Nr. 11 DL-InfoV).

Muss der Maklervertrag schriftlich sein?

Beim Verkauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses braucht der Maklervertrag die Textform (§ 656a BGB): eine lesbare Erklärung mit Nennung des Erklärenden auf einem dauerhaften Datenträger, etwa eine E-Mail mit Namen (§ 126b BGB). Eine Unterschrift auf Papier verlangt das Gesetz nicht. Fehlt die Form, ist der Vertrag nichtig (§ 125 BGB).

Wie lange darf ein Alleinauftrag laufen?

Das Gesetz legt keine Dauer fest. Der Bundesgerichtshof hält in einem Formularvertrag sechs Monate Laufzeit mit automatischer Verlängerung um jeweils drei Monate und vier Wochen Kündigungsfrist grundsätzlich für wirksam, einen zeitlich unbegrenzten Alleinauftrag dagegen nicht (BGH, Urteil vom 28.05.2020, I ZR 40/19). Ob eine andere Laufzeit angemessen ist, hängt vom Einzelfall ab.

Darf ich trotz Alleinauftrag selbst einen Käufer suchen?

Beim einfachen Alleinauftrag ja; Sie dürfen nur keinen weiteren Makler einschalten (BGH, Urteil vom 28.05.2020, I ZR 40/19). Schließt der Vertrag den Verkauf ohne den Makler aus, lassen Sie diese Klausel vor der Unterschrift anwaltlich prüfen. Eine Provision, die bei einem Eigenverkauf als Pauschale fällig werden soll, ist in vorformulierten Alleinaufträgen unwirksam (BGH, Urteil vom 26.11.2020, I ZR 169/19).

Wie hoch ist die Maklerprovision?

Das Gesetz legt keine Höhe und keine Obergrenze fest; ist nichts vereinbart, gilt der übliche Lohn (§ 653 Abs. 2 BGB). Geschuldet ist die Provision nur, wenn der Kaufvertrag infolge des Nachweises oder der Vermittlung des Maklers zustande kommt (§ 652 Abs. 1 BGB).

Darf der Makler die ganze Provision vom Käufer verlangen?

Bei einer Wohnung oder einem Einfamilienhaus und einem Käufer, der Verbraucher ist, nicht, wenn nur Sie den Makler beauftragt haben: Der Käufer übernimmt höchstens so viel, wie Sie selbst zahlen, und muss erst zahlen, wenn Sie Ihren Anteil bezahlt haben und das nachgewiesen ist (§ 656d Abs. 1 BGB). Arbeitet der Makler für Sie unentgeltlich, darf er sich auch vom Käufer keinen Lohn versprechen lassen (§ 656c Abs. 1 Satz 2 BGB).

Ist eine Reservierungsgebühr erlaubt?

Eine Reservierungsgebühr in Makler-AGB, die nie zurückgezahlt wird und der weder nennenswerte Vorteile für den Kunden noch eine geldwerte Gegenleistung des Maklers gegenüberstehen, benachteiligt den Kunden unangemessen (BGH, Urteil vom 20.04.2023, I ZR 113/22). Verlangt ein Makler so etwas von Ihren Kaufinteressenten, ist das ein Warnsignal.

Quellen

Redaktion des Eigentümer-Ratgebers, A1 Asset One Gruppe: Maklertätigkeit seit 2014, Hausverwaltung seit 2019

Die Redaktion gehört zur A1 Asset One Gruppe: Maklertätigkeit seit 2014, Hausverwaltung seit 2019, Geschäftsführung und Team mit langjähriger Erfahrung in der Immobilienbranche (u. a. Matti Biskup, Dipl.-Ing.). Jeder Beitrag stützt sich auf Gesetzestexte im Wortlaut, geprüfte Gerichtsentscheidungen und amtliche Quellen; Recherche und Prüfung laufen nach festen Regeln mit KI-Unterstützung. Quellen und Rechtsstand zuletzt geprüft am 03. Oktober 2026. So arbeiten wir

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