Der Mieter meldet schwarze Flecken im Schlafzimmer oder in der Duschecke und kürzt die Miete. Ob er das darf, entscheidet fast immer eine Frage: Woher kommt die Feuchtigkeit? Diese Seite zeigt, wann Schimmel ein Mangel ist, wer die Ursache beweisen muss, was Sie beim Heizen und Lüften verlangen dürfen und in welcher Reihenfolge Sie vorgehen. Wie die Minderung allgemein funktioniert, erklärt der Überblick Mietminderung: die Rechtslage für Vermieter; den ersten Kontakt nach der Meldung beschreibt Mängelanzeige vom Mieter: was Sie jetzt tun müssen. Stand der Rechtslage: 03.10.2026.
Das Wichtigste auf einen Blick
| Frage | Antwort | Grundlage |
|---|---|---|
| Ist Schimmel immer ein Mangel? | Nein; es kommt auf die Ursache an | § 536 Abs. 1 BGB, BGH VIII ZR 271/17 |
| Sind Wärmebrücken im Altbau ein Mangel? | Nein, wenn das Haus bei Errichtung den damaligen Bauvorschriften entsprach und nichts anderes vereinbart ist | BGH VIII ZR 271/17, VIII ZR 67/18 |
| Wer beweist die Ursache? | Verteilung nach Verantwortungsbereichen; Einzelheiten bei Wohnraum-Schimmel nicht entschieden | BGH VIII ZR 223/04, XII ZR 272/97 |
| Gibt es einen festen Lüftungsplan? | Nein; zumutbar ist, was der Einzelfall verlangt | BGH VIII ZR 271/17, Leitsatz b |
| Wie hoch ist die Minderung? | Einzelfall, keine BGH-Quote | § 536 Abs. 1 BGB |
| Darf der Mieter sofort kündigen? | Grundsätzlich erst nach Abhilfefrist oder Abmahnung | § 569 Abs. 1 BGB, BGH VIII ZR 182/06 |
Ist Schimmel in der Mietwohnung immer ein Mangel?
Nein. Sie müssen die Wohnung im vertragsgemäßen Zustand erhalten (§ 535 Abs. 1 Satz 2 BGB). Maßgeblich sind zuerst die Vereinbarungen im Mietvertrag; fehlen sie, kann der Mieter den Standard vergleichbarer Wohnungen erwarten, nach Alter, Ausstattung, Art des Gebäudes, Miethöhe und Ortssitte (BGH, Urteil vom 05.12.2018, VIII ZR 271/17, Rn. 21 f.). Liegt ein Mangel vor, tritt die Minderung kraft Gesetzes ein (Rn. 17). Kannte der Mieter ihn bei Vertragsschluss, hat er diese Rechte nicht (§ 536b Satz 1 BGB); ein Übergabeprotokoll hält den Zustand fest.
| Ursache | Einordnung | Grundlage |
|---|---|---|
| Feuchtigkeit dringt durch Mauerwerk oder schadhafte Fensterrahmen ein | Mangel | BGH VIII ZR 271/17, Rn. 19 |
| Undichtes Dach, undichte Leitung, Fassadenschaden | in der Regel Ihr Bereich | § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB |
| Wärmebrücke, Bau nach damaligem Standard | kein Mangel ohne besondere Vereinbarung | BGH VIII ZR 271/17, VIII ZR 67/18 |
| Unzureichendes Heizen und Lüften | kein Minderungsrecht, wenn die Ursache feststeht | BGH VIII ZR 138/11, Rn. 16 |
| Mehrere Ursachen zugleich | Einzelfall, oft nur mit Gutachten zu klären | UBA-Schimmelleitfaden 2024, S. 67 |
Sind Wärmebrücken im Altbau ein Mangel?
Nicht, wenn das Gebäude bei seiner Errichtung den damals geltenden Bauvorschriften und technischen Normen entsprach und im Mietvertrag nichts anderes vereinbart ist. Das hat der Bundesgerichtshof am 05.12.2018 in zwei Verfahren entschieden (VIII ZR 271/17 und VIII ZR 67/18, jeweils Leitsatz a). Kein Mangel ist dann auch die Gefahr, dass sich an den Wärmebrücken bei unzureichendem Heizen und Lüften Schimmel bildet.
Drei Punkte aus den Urteilen sind für Sie wichtig:
- Maßstab ist das Baujahr. Technische Normen sind grundsätzlich in der Fassung geschuldet, die bei Errichtung galt (VIII ZR 271/17, Rn. 23). Eine Jahrzehnte später eingeführte DIN zum Wärmeschutz zählt nicht.
- Kein Neubaustandard. Die Rechtsprechung zum „Mindeststandard zeitgemäßen Wohnens“ bei der Elektroinstallation gilt für die Wärmedämmung nicht (Rn. 25 bis 27). Den Kostenvorschuss für eine Innendämmung hat der BGH abgewiesen (Rn. 33).
- Die Fälle betrafen Häuser der Baujahre 1971 und 1968, für die bei Errichtung keine Pflicht zur Wärmedämmung bestand (VIII ZR 271/17, Rn. 24; VIII ZR 67/18, Rn. 30).
Feuchtigkeit, die von außen eindringt, bleibt dagegen ein Mangel, auch im Altbau.
Wer muss beweisen, woher der Schimmel kommt?
Ein Gesetz regelt das nicht; die Regeln stammen aus der Rechtsprechung. Der für Wohnraum zuständige VIII. Zivilsenat spricht von der „im Mietrecht geltenden Verteilung der Darlegungs- und Beweislast nach Verantwortungsbereichen“ (Beschluss vom 25.01.2006, VIII ZR 223/04, Rn. 3). Für den Schadensersatz des Mieters muss sich der Vermieter danach nur entlasten, wenn feststeht, dass die Ursache in seinem Bereich gesetzt wurde; bleibt offen, in wessen Bereich sie liegt, muss er das nicht (Rn. 2 f.). Der Fall betraf einen schwärzlichen Niederschlag in einer Wohnung; zur Minderung wegen Schimmel sagt der Beschluss nichts.
Ausführlicher hat der XII. Zivilsenat die Stufen beschrieben (Versäumnisurteil vom 01.03.2000, XII ZR 272/97): Zuerst muss der Vermieter beweisen, dass die Ursache nicht aus seinem Pflichten- und Verantwortungsbereich stammt, sondern aus dem Bereich des Mieters; gelingt das, muss der Mieter beweisen, dass er den Mangel nicht zu vertreten hat. Den Erfolg einer Reparatur muss der Vermieter beweisen. Die Entscheidung betraf aber Feuchtigkeit in Geschäftsräumen und das Recht vor der Mietrechtsreform 2001; für Schimmel in Wohnungen hat der BGH die Stufen nicht ausdrücklich entschieden. Lassen Sie die Ursache deshalb früh und belastbar klären und dokumentieren Sie jede Reparatur.
Was dürfen Sie beim Heizen und Lüften verlangen?
Welche Beheizung und Lüftung zumutbar ist, lässt sich nach dem Bundesgerichtshof nur nach den Umständen des Einzelfalls bestimmen, etwa Alter und Ausstattung des Gebäudes und Nutzungsverhalten (VIII ZR 271/17, Leitsatz b, Rn. 29). Feste Eckwerte des Landgerichts (16 °C im Schlafzimmer, 20 °C sonst, Möbel beliebig an Außenwänden, höchstens zweimal täglich fünf bis zehn Minuten Stoßlüften) hat er verworfen (Rn. 28). Eine feste Raumtemperatur oder einen festen Lüftungsplan können Sie also nicht vorgeben.
Belegt sind zwei allgemeine Aussagen:
- Nach Kochen, Duschen und Waschen den Raum sogleich zu lüften, ist allgemein üblich (VIII ZR 271/17, Rn. 30; VIII ZR 67/18, Rn. 36).
- Möblierung: Dass der Mieter eines ungedämmten Altbaus bei Möbeln an Außenwänden keinerlei Einschränkung hinnehmen müsse, ist verfehlt (VIII ZR 271/17, Rn. 31).
Normales Wohnen bleibt erlaubt: Verschlechterungen durch vertragsgemäßen Gebrauch hat der Mieter nicht zu vertreten (§ 538 BGB).
Einzelfallwerte, keine Regel: In VIII ZR 271/17 hielt der BGH die Lüftungsvarianten eines Gutachters für zwei Personen (etwa zweimal täglich 13 bis 17 Minuten Stoßlüften) nicht für unter allen Umständen unzumutbar (Rn. 29 f.). Das Umweltbundesamt rät in der kalten Jahreszeit von langem Kipplüften ab (Schimmelleitfaden 2024, S. 78).
Lüftungshinweis an den Mieter: was er leisten kann
Ein Hinweis zum Heizen und Lüften ist sinnvoll, wenn er sich auf die konkrete Wohnung bezieht und sachlich bleibt. Das Umweltbundesamt empfiehlt, Bewohner vor allem beim Erstbezug und nach energetischen Sanierungen über die Besonderheiten ihres Gebäudes aufzuklären (Schimmelleitfaden 2024, S. 76). Eine Rechtspflicht ist das nicht. Als Inhalt eignen sich die Tipps des Umweltbundesamts (S. 75 und 87):
- feuchte Luft aus Bad und Küche nach der Nutzung rasch ins Freie lüften, bei geschlossener Tür und nicht quer durch die Wohnung,
- beim Wäschetrocknen in der Wohnung ausreichend lüften,
- Schlafräume nicht zu tief abkühlen lassen,
- in schlecht gedämmten Gebäuden einige Zentimeter Abstand zwischen Möbeln und Außenwänden halten,
- wenig genutzte Räume geringfügig beheizen.
Was der Hinweis nicht leistet: Er begründet keine Pflicht über das Zumutbare hinaus. Eine BGH-Entscheidung zur Wirksamkeit von Klauseln mit festen Lüftungszeiten im Mietvertrag haben wir nicht gefunden (Stand 03.10.2026); verlassen Sie sich nicht auf solche Klauseln. Sicher ist: Eine Vereinbarung, die die Minderung zum Nachteil des Mieters ausschließt, ist unwirksam (§ 536 Abs. 4 BGB). Und er ersetzt nicht die Klärung der Ursache; der Leitfaden behandelt ausdrücklich keine rechtlichen Fragen (S. 10).
So gehen Sie vor: sechs Schritte
- Meldung erfassen. Notieren Sie Datum und Weg der Anzeige und bestätigen Sie den Eingang, etwa mit der Vorlage Antwort auf die Mängelanzeige mit Terminvorschlag. Der Mieter muss Mängel unverzüglich anzeigen (§ 536c Abs. 1 BGB).
- Besichtigung ankündigen. Mit konkretem Anlass und Vorankündigung muss der Mieter Zutritt gewähren (BGH, Urteil vom 04.06.2014, VIII ZR 289/13).
- Befund aufnehmen. Fotos mit Datum, betroffener Raum und Fläche, Raumtemperatur und Luftfeuchte, Hinweise zur Nutzung wie Tierhaltung oder Terrarien, alles in einem Protokoll (UBA-Schimmelleitfaden 2024, S. 91). Einfache Thermo-Hygrometer erlauben nur eine grobe Einschätzung (S. 49).
- Ursache klären. Ist sie klar erkennbar, empfiehlt das Umweltbundesamt, ohne weitere Untersuchung zu sanieren; in schwierigen Fällen hilft ein qualifizierter, unabhängiger Sachverständiger (S. 67).
- Beseitigen. Ursachen aus Ihrem Bereich beheben, Befall fachgerecht entfernen lassen, Arbeiten rechtzeitig ankündigen (§ 555a BGB) und den Erfolg dokumentieren.
- Ergebnis mitteilen. Liegt die Ursache im Wohnverhalten, teilen Sie das schriftlich mit; hat der Mieter seine Obhutspflichten verletzt, kann er Schadensersatz schulden (BGH, Urteil vom 28.02.2018, VIII ZR 157/17).
Wann hilft ein Gutachten?
Ein Gutachten lohnt sich, wenn die Ursache streitig ist oder mehrere Ursachen zusammenkommen. Das Umweltbundesamt beschreibt, dass Schimmel oft mehrere, sich überlagernde Ursachen hat, etwa Wärmebrücken, niedrige Innentemperatur und hohe Luftfeuchte (Schimmelleitfaden 2024, S. 67). Sichtbarer Befall mit geklärter Ursache braucht dagegen in der Regel keine weiteren Messungen, sondern eine zeitnahe Sanierung (S. 91).
Eine einheitliche Form für Gutachten gibt es nicht. Ein verwertbares Gutachten nennt nach dem Leitfaden unter anderem Anlass, Auftrag, Ortstermin, Messverfahren, Ergebnisse, Bewertung und Empfehlungen (S. 120). Damit im Streit ein Gericht entscheiden kann, welche Ursache vorrangig verantwortlich ist, soll der Sachverständige alle möglichen baulichen und sonstigen Ursachen benennen und bewerten. Achten Sie bei der Beauftragung darauf, dass beides abgefragt wird: der Zustand des Gebäudes und das Nutzungsverhalten. Aussagen zur Gesundheit gehören nicht in ein bautechnisches Gutachten; Diagnosen stellt ein Arzt (S. 120). Soll ein Beweis für einen Prozess gesichert werden, lassen Sie sich zur gerichtlichen Beweissicherung anwaltlich beraten.
Wer entfernt den Schimmel?
Ist die Ursache in Ihrem Bereich, müssen Sie den vertragsgemäßen Zustand wiederherstellen (§ 535 Abs. 1 Satz 2 BGB), also die Ursache beheben und den Befall beseitigen lassen. Das Umweltbundesamt rät, mit der Sanierung unverzüglich zu beginnen (Schimmelleitfaden 2024, S. 126). Für den Umfang unterscheidet es:
| Befall | Empfehlung des Umweltbundesamts | Fundstelle |
|---|---|---|
| gering bis mittel, unter 0,5 m², nur oberflächlich, Ursache bekannt | oft selbst zu beseitigen, nicht durch Allergiker oder Immungeschwächte | S. 126 |
| größer oder Ursache unbekannt | Fachfirma | S. 126 |
| befallene Silikonfugen | Mieter sollen vorher mit dem Vermieter sprechen | S. 126 |
Die Flächen dienen nur zur Orientierung (S. 113). Die Arbeiten muss der Mieter nach rechtzeitiger Ankündigung dulden; seine Aufwendungen ersetzen Sie in angemessenem Umfang (§ 555a BGB). Kommen Sie mit der Beseitigung in Verzug, kann er Schadensersatz verlangen oder selbst beseitigen und Aufwendungsersatz fordern (§ 536a BGB).
Wie viel darf der Mieter mindern und einbehalten?
Liegt ein Mangel vor, zahlt der Mieter kraft Gesetzes nur eine angemessen herabgesetzte Miete (§ 536 Abs. 1 BGB). Die Höhe hängt vom Einzelfall ab. Der Bundesgerichtshof hat in keiner der hier ausgewerteten Schimmel-Entscheidungen eine Quote festgesetzt; Prozentwerte aus Tabellen stammen aus Einzelfällen anderer Gerichte. Wie Sie eine Minderung nachrechnen, zeigt Mietminderung berechnen.
Neben der Minderung kann der Mieter einen Teil der Miete zurückbehalten, aber nur in Grenzen:
- Erst ab der Anzeige: Wegen eines Ihnen unbekannten Mangels nur Mieten, die nach der Mängelanzeige fällig werden; der Fall betraf Schimmel in einer Berliner Wohnung (BGH, Versäumnisurteil vom 03.11.2010, VIII ZR 330/09).
- Begrenzt nach Zeit und Betrag: Eine schematische Bemessung verbietet sich (BGH, Versäumnisurteil vom 17.06.2015, VIII ZR 19/14, Leitsätze c, d). Im entschiedenen Schimmelfall war ein Einbehalt, der etwa drei oder vier Monatsmieten deutlich überstieg, unverhältnismäßig; die fristlose Kündigung wegen der Rückstände war wirksam (Rn. 68).
- Nicht bei Verweigerung: Lässt der Mieter die Beseitigung nicht zu, darf er ab dann grundsätzlich nicht weiter mindern (BGH, Urteil vom 10.04.2019, VIII ZR 12/18).
Was gilt, wenn der Mieter den Schimmel verursacht hat?
Liegt die Ursache im unzureichenden Heiz- und Lüftungsverhalten des Mieters, besteht kein Minderungsrecht (BGH, Urteil vom 11.07.2012, VIII ZR 138/11, Rn. 16). Für den Mieter ist das riskant: Ein Irrtum über die Ursache entschuldigt ihn nicht ohne Weiteres. Der Zahlungsverzug entfällt nicht, wenn er bei verkehrsüblicher Sorgfalt hätte erkennen können, dass die Voraussetzungen der Minderung fehlen (Leitsatz, Rn. 19 bis 21). Im Fall sprachen eine Katze bei eingeschränktem Lüften, zwei Aquarien und ein Terrarium für höhere Anforderungen an das Lüften; die fristlose Kündigung war wirksam (Rn. 21 f.).
Der Mieter kann dieses Risiko vermeiden, indem er den Betrag, den er für angemessen hält, unter Vorbehalt der Rückforderung zahlt und die Frage gerichtlich klären lässt (Rn. 20). Prüfen Sie vor einer Zurückweisung, ob die Ursache belegt ist. Wie Sie zurückweisen, nachfordern und gegebenenfalls kündigen, zeigt Wenn Ihr Mieter zu Unrecht mindert; den Brief dazu liefert die Vorlage Zurückweisung einer Mietminderung. Hat der Mieter durch sein Verhalten Schäden an der Wohnung verursacht, kann er nach Ihrer Wahl zu Wiederherstellung oder Geldersatz verpflichtet sein (BGH VIII ZR 157/17).
Ist Schimmel gesundheitsgefährlich?
Für eine Antwort im Einzelfall ist ein Arzt zuständig. Das Umweltbundesamt ordnet Schimmel in Innenräumen so ein (Schimmelleitfaden 2024):
- Hygienisches Problem: Befall soll aus Vorsorge fachgerecht beseitigt werden (S. 111).
- Kein automatisches akutes Risiko: Eine festgestellte Schimmelquelle darf nicht mit einem akuten Gesundheitsrisiko gleichgesetzt werden. Das Risiko hängt von der Empfindlichkeit der Bewohner, der Exposition sowie von Art und Ausmaß des Schadens ab (S. 111).
- Allergien möglich: Schimmelpilze können sensibilisieren und allergische Reaktionen auslösen (S. 41).
- Infektionen selten: Sie kommen äußerst selten und nur bei stark immungeschwächten Personen vor (S. 45).
Rechtlich gilt dasselbe: Ob Schimmel in Mieträumen die Gesundheit gefährdet, lässt sich nach dem Bundesgerichtshof nicht allgemein beantworten und kann oft nur durch ein medizinisches Sachverständigengutachten geklärt werden; drei Fotos reichten dafür nicht (Urteil vom 18.04.2007, VIII ZR 182/06, Rn. 30). Nehmen Sie Hinweise auf Erkrankungen trotzdem ernst und lassen Sie den Befall beseitigen, statt über die Gesundheitsfrage zu streiten.
Darf der Mieter wegen Schimmel fristlos kündigen?
Ein wichtiger Grund liegt nach § 569 Abs. 1 Satz 1 BGB vor,
„wenn der gemietete Wohnraum so beschaffen ist, dass seine Benutzung mit einer erheblichen Gefährdung der Gesundheit verbunden ist.“
Das gilt auch, wenn der Mieter den Zustand bei Vertragsschluss kannte (Satz 2). Sofort kündigen darf er trotzdem grundsätzlich nicht. Der Bundesgerichtshof verlangt vorher eine angemessene Frist zur Abhilfe oder eine Abmahnung (VIII ZR 182/06, Leitsatz, Rn. 12); dass eine Ausnahme nach § 543 Abs. 3 Satz 2 BGB vorliegt, muss der Mieter darlegen und beweisen (Rn. 14). Selbst wenn sich ein Befall nicht leicht beheben lässt, verspricht eine Frist nicht schon deshalb offensichtlich keinen Erfolg; einem erneuten Befall kann der Vermieter gegebenenfalls vorbeugen, im Urteil genannt sind ein pilzhemmender Anstrich oder der Einbau einer Belüftung (Rn. 15 f.).
Setzt der Mieter Ihnen eine Frist, handeln Sie innerhalb dieser Frist und dokumentieren Sie den Abschluss der Arbeiten. Ist streitig, ob Sie rechtzeitig abgeholfen haben, tragen Sie die Beweislast (§ 543 Abs. 4 Satz 2 BGB).
Eigentumswohnung: Ursache im Gemeinschaftseigentum
Kommt die Feuchtigkeit aus der Fassade, dem Dach oder einer Steigleitung, liegt die Ursache oft im gemeinschaftlichen Eigentum. Welche Bauteile dazugehören, zeigt Gemeinschaftseigentum und Sondereigentum. Gegenüber Ihrem Mieter bleiben trotzdem Sie verpflichtet, die Wohnung im vertragsgemäßen Zustand zu erhalten (§ 535 Abs. 1 Satz 2 BGB); die Minderung knüpft an den Mangel an, nicht an die Zuständigkeit in der Gemeinschaft.
So gehen Sie vor:
- Schaden der Verwaltung melden, schriftlich und mit Frist, etwa mit der Vorlage Schadensmeldung an die Verwaltung.
- Mieter informieren, dass die Ursache bei der Gemeinschaft liegt und Arbeiten angekündigt werden.
- Befund sichern, wie in den sechs Schritten oben, damit Sie Ihren Schaden später belegen können.
Ersatz von der Gemeinschaft gibt es nach dem Urteil vom 27.02.2026 (BGH, V ZR 18/25) nur in Grenzen; ob er eine Minderung umfasst, hat der Bundesgerichtshof nicht entschieden. Wie Sie die Reparatur durchsetzen, steht unter Sie gegenüber der Gemeinschaft: wenn die Verwaltung nicht repariert. Ist der Schimmel Folge eines Leitungswasserschadens, lesen Sie Wasserschaden in der Mietwohnung.
Wohnungsaufsicht in Berlin und Hamburg
Mietrechtlich gilt überall dasselbe BGB. Daneben gibt es in Berlin und Hamburg eine öffentlich-rechtliche Wohnungsaufsicht, die bei schweren Feuchtigkeitsschäden einschreiten kann.
- Berlin: Die Wohnungsaufsichtsbehörde soll die Instandsetzung anordnen, wenn der Gebrauch nicht unerheblich beeinträchtigt ist, insbesondere wenn Wände, Decken, Fußböden, Fenster oder Türen keinen ausreichenden Schutz gegen Witterungseinflüsse und Feuchtigkeit bieten (§ 3 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 WoAufG Bln). Das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf verfolgt Mängelanzeigen von Mietern nach eigener Angabe nur, wenn der Mieter Eigentümer oder Verwaltung vorher schriftlich informiert hat und diese nichts unternommen oder die Erledigung nicht verbindlich in Aussicht gestellt haben. Eine schriftliche Antwort mit konkretem Vorgehen ist deshalb auch hier nützlich.
- Hamburg: Die Mindestanforderungen sind nach § 3 Abs. 2 Nr. 4 HmbWoSchG nicht erfüllt, wenn „Fußböden, Wände oder Decken dauernd durchfeuchtet sind“; die Behörde soll dann die Erfüllung anordnen (§ 3 Abs. 1). Die Dienststelle für Wohnraumschutz greift erst über einer höheren Schwelle ein als das BGB und wird bei Schimmel durch falsches Heiz- und Lüftungsverhalten nicht tätig (hamburg.de, abgerufen 03.10.2026).
Selbst verwalten oder abgeben
Ein Schimmelfall verlangt mehr als eine Reparatur: einen Ortstermin mit Protokoll, oft einen Sachverständigen, eine sauber geführte Akte für einen möglichen Streit über Minderung oder Kündigung und bei Eigentumswohnungen die Abstimmung mit der Verwaltung der Gemeinschaft. Wer selbst vermietet, sollte vorab festlegen, wer Meldungen annimmt, welche Betriebe er beauftragt und wo er Fotos, Messwerte und Schriftwechsel ablegt. Welche Erhaltungspflichten im Haus sonst anfallen, zeigt Vermieterpflichten im Mehrfamilienhaus.
Sie können die Bearbeitung auch abgeben. Bei einem ganzen Haus übernimmt das eine Mietshausverwaltung, bei einer vermieteten Eigentumswohnung eine Sondereigentumsverwaltung; eine Verwaltung kann Meldungen annehmen, Besichtigungen abstimmen, Handwerker und Sachverständige beauftragen und den Schriftwechsel führen. Gegenüber dem Mieter bleiben Sie Vermieter und damit verpflichtet, auch wenn eine Verwaltung für Sie handelt.
Diese Seite erklärt die Rechtslage allgemein. Bei einem Streit über Ursache, Minderung oder Kündigung lassen Sie Ihren Fall von einer Anwältin oder einem Anwalt für Mietrecht prüfen.
